Sehr geehrte Damen und Herren.
Mit der Bitte, eine Stereoalage bis zur Beschaffung einer grösseren Wohnung an sich zu nehmen und aufzubewahren, habe ich einem Bekannten eine Stereoalage übrgeben. Auch einer Nutzung seinerseits während dieser Zeit stimmte ich zu. Ich mahnte ihn zwischenzeitlich mehrmals persönlich an und liess mich vertrösten. Als ich ihm kürzlich per SMS anmahnte,und darauf verwiess, dass ich eine Verkaufsquittung besitze, gab er an, könne sich
„nicht entsinnen die von Ihnen genannten Gegenstände jemals in meinem Besitz gehabt zu haben“. Jetzt glaubt er plötzlich, mich per Sie anreden zu müssen, als ob er ahnt, dass ich mich nicht damit zufriedengebe.
Leider gibt’s nur eine Zeugin, seine Mutter, die fest zu Ihrem Sohn steht, besonders, da sie vermutlich selbst Sozialbetrug begeht(Verschweigen einer grösseren Erbschaft)
Wie gehe ich nun am Besten Vor. Die Anlage hat einmal 1.130,00€ gekostet,für mich eine Menge Geld.
Wie gehe ich am Besten Vor, wo setze ich an, ist ein Prozess erfolgversprechend?
Mit freundlichen Grüssen,Thomas Schwab
Hallo,
wenn beide sowieso kein Geld haben bekommst du nach dem Prozeß nur einen Titel aber kein Geld.
Wenn die Mutter Ihren Sohn schütz, und für ihn Lügt würde ich Ihr das von der Erbschaft genau erklären und falls sie keine Einsicht zeigt und weiterhin die Unwahrheit sagt würde ich den Betrug und die Heimliche Erbschaft anzeigen.
Gruß Marco
www.hauptstadtdetektei.de
www.pc-forensic.com
Sehr geehrter Herr Pandera, danke für Ihre schnelle Antwort.
Der Sohn hat ja Geld, er fährt zwei Autos, einen Mercedes-Sprinter und einen Mercedes-Pkw der C-Klasse. Er hat aber nur ein Gehalt als Subunternehmer. Ich vermute, dass er das Geld für die Fahrzeuge von seiner Mutter erhielt.
Was halten Sie von folgender Variante: Ich setze dem Sohn eine Frist von 14 Tagen, die Anlage herauszugeben. Ansonsten würde ich Dinge an’s Licht bringen, die für seine Mutter sehr unangenehm würden.
Er wird sich denken können, was gemeint ist. Lässt er diese Zeit ungenutzt verstreichen, werde ich die Anzeige wegen Sozialbetruges starten
Bitte nochmals um Ihre Meinung zu meinem Plan.
Mit freundlichen Grüssen,
Thomas Schwab
Bitte aufpassen
Nötigung oder Erpressung dürfen aus ihrer Formulierung nicht abzuleiten sein .
Betrüger sind heutzutage sehr frech !!"!
Gruß marco
www.hauptstadtdetektei.de
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Danke für den Tip, ich werde entsprechend formulieren.
mit den besten Grüssen, Thomas Schwab