Prozessbetrug

Moin,

in einem gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit einem Autokauf begeht der Verkäufer einen Prozeßbetrug, indem er die Kaufsumme und eine Unterschrift unter dem Kaufvertrag ändert und dieses vor Gericht einreicht. Er erklärt, er habe den Vertrag nicht unterschrieben, sondern ein Mitarbeiter und der vom Käufer angebenene Kaufpreis sei in Wahrheit viel niedriger gewesen.
Der Käufer legt den Originalkaufvertrag und einen Kreditvertrag vor und behauptet gegenteiliges.
Da einer von beiden einen Betrug begangen haben muss, stellt sich die Frage ob der verhandelnde Richter dies der Staatsantwaltschaft kenntlich machen muss, es durch seine „Menschenkenntnis“ freihändig entscheiden kann oder überhaupt eine Prüfung des Sachverhaltes notwendig ist?

Beste Grüße

André

Da einer von beiden einen Betrug begangen haben muss, stellt
sich die Frage ob der verhandelnde Richter dies der
Staatsantwaltschaft kenntlich machen muss,

Dann müsste das Gericht das in 70 - 80 % der Verfahren machen, da die Parteien ständig Gegenteiliges vortragen, von dem nur eines stimmen kann, somit also überwiegend ein Prozessbetrug vorliegt.

Das kann die Staatsanwaltschaft aber nicht alles bearbeiten und so werden nur die Verfahren übersendet, in denen sich aus dem Zivilverfahren ergibt, wer gelogen hat.

es durch seine
„Menschenkenntnis“ freihändig entscheiden kann

Für eine solche Entscheidung gelten noch immer die Regelungen des Zivilrechts und des Zivilprozessrechts, letzteres hier in Form der Beweiskraft von Privaturkunden (§ 416 ZPO) und der allgemeinen Beweiswürdigung (§ 286 Abs. 1 ZPO).

oder überhaupt
eine Prüfung des Sachverhaltes notwendig ist?

Was soll das Gericht in einem Gerichtsverfahren denn anderes machen, als den Sachverhalt zu prüfen (und diesen dann rechtlich zu bewerten)?

Gruß
Dea

in einem gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit einem
Autokauf begeht der Verkäufer einen Prozeßbetrug, indem er die
Kaufsumme und eine Unterschrift unter dem Kaufvertrag ändert
und dieses vor Gericht einreicht. Er erklärt, er habe den
Vertrag nicht unterschrieben, sondern ein Mitarbeiter und der
vom Käufer angebenene Kaufpreis sei in Wahrheit viel niedriger
gewesen.

Verstehe ich nicht. Wieso behauptet der Verkäufer, der Kaufpreis sei in Wahrheit niedriger gewesen als jener, der in dem schriftlichen Vertrag steht?

Hallo,

Verstehe ich nicht. Wieso behauptet der Verkäufer, der
Kaufpreis sei in Wahrheit niedriger gewesen als jener, der in
dem schriftlichen Vertrag steht?

Z.B. weil der Vertrag, aus welchen Gründen auch immer, rückabgewickelt werden soll. Dann könnte man die Differenz behalten.

Gruß

Anwar

Und warum fälscht er dann den schriftlichen Vertrag so, dass der Preis vor Gericht höher erscheint?

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Und warum fälscht er dann den schriftlichen Vertrag so, dass
der Preis vor Gericht höher erscheint?

So wie ich es verstehe gibt es nun zwei Vertragsversionen (jetzt mal egal, welche echt ist): Die des Käufers, mit dem höheren Preis, und die des Verkäufers, mit dem niedrigeren Preis.

Für beide ist der Vorteil „ihrer“ Version offensichtlich.

Gruß

Anwar