Prozeßkosten

Hallo alle zusammen,
wer kann aufzählen, welche Gerichtskosten man bei einem Vergleich angeben kann.
Es sind bereits Porto und Kopiekosten genannt worden.
Gibt es noch andere Kosten, die das Gericht zur Berechnug anerkennt?

Hallo!

Es sind bereits Porto und Kopiekosten genannt worden.
Gibt es noch andere Kosten, die das Gericht zur Berechnug
anerkennt?

Wer sagt denn, dass Porto- und Kopierkosten anerkannt werden würden? Reisekosten und Verdienstausfall gibt’s, falls ein Termin stattgefunden hat, das war’s dann auch. Das zuständige Gesetz heißt JVEG.

es war ein Vergleich, deshalb werden die Gerichtskosten aufgeteilt, und es soll sich nicht dabei auf Kopiekosten beschränken. Deshalb miene Frage, können noch andere Kosten zum Vergleich eingereicht werden

Wie gesagt: Nein. Auch keine Kopierkosten.