Ich bin auf der Suche nach einem Begriff bezüglich der Zahlung von Gerichtskosten. Wenn die Kläger-Partei die Anklage zurücknimmt, bzw. sich ein Verfahren erübrigt da eine Lösung gefunden wurde, gibt es ein Verfahren bei dem das Gericht entscheidet wer für die Prozesskosten aufkommt. Diesen Begriff suche ich dringend! Vielen Dank.
Es ist i.d.R. so, dass der Kläger, sofern er die Klage zurücknimmt, auch die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.