Hallo ich bin lebe 2009 in einer "begründung einer Lebenspartnerschaft. Mit anderren Worten, ich bin lesbisch und verheiratet. So. Folgendes ist passiert. Meine Frau mußte 2007 Insolvenz anmelden. Nun heißt es, das ich für die Prozesskosten aufkommen muß. Auch wenn wir zur eröffung noch nicht verheiratet waren???
Gleiche Pflichten aber nicht die gleichen Rechte. Zahlen darf ich aber eine gemeinsame Einkommenserklärung wird abgelehnt. Komisch.
Wenn sich jemand auskenntz bitte melden.
Danke
Hallo!
Also im Normalfall ist es so, dass die kompletten Kosten für eine private Insolvenz gestundet werden. Die Kosten belaufen sich ungefähr zwischen 1600 und 2500 EUR. Und da man ja nicht gerade flüssig ist, werden diese Kosten zunächst gestundet bis zur Restschuldbefreiung. Danach muss man diese begleichen, was man auch auf Raten machen kann.
Wenn deine Frau 2007 eine private Insolvenz angemeldet hat, muss ja bis zum Beginn der WOhlverhaltensperiode geklärt sein, was mit den Kosten ist. Da sie anscheinend mitten in der Periode ist, kann ich den ganzen Vorgang nicht wirklich nachvollziehen. Wer will denn das Geld nun auf einmal haben? Zudem ist es so, dass du für keinerlei Schulden etc. aufkommen musst, die vor der Ehe gemacht worden sind bzw. auch nur, wenn Schulden gemeinsam gemacht worden sind.
Hallo,
so nun mal Eins nach dem Anderen. Natürlich müssen Sie nicht für die Kosten aufkommen, das - wie sie sagten - das Verfahren vor der Ehe eingeleitet worden ist. Ist dabei PKH beantragt worden? Ist Ihre Frau am arbeiten?
Wenn ja, wird ihr ja das Gehalt bis zur Mindesgrenze gepfändet. Gehen auch Sie arbeiten?
Vielleicht rufen sie mich morgen unter 0176 / 53099054 zwischen 7.00 h und 15.00 h an.
Ist dann einfacher zu klären.
Gruß
HBBH
Also der Insolvenzverwalter möchte meine Lohnabrechnungen haben da ich für die anfallenden Prozesskosten bezahlen soll.
Da kann ich leider nicht weiterhelfen