Prozesskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen

Hallo,
ein Steuerpflichtiger hat einen Prozess gegen eine Bank geführt, weil diese gegen den bestehenden Vermögensverwaltungsvertrag verstoßen hat und es deshalb zu Verlusten gekommen ist. Der Prozess endete mit einem Vergleich in 2. Instanz. Sind die entstandenen Anwalts- und Prozesskosten Werbungskosten?
Es wäre schön, wenn jemand schon mal von einem ähnlichen Fall gehört und vielleicht sogar ein Urteil parat hat.
Für Eure Mühe schon im voraus vielen Dank.

Das sind Verluste auf der privaten Vermögensebene, die steuerlich nicht relevant sind.

Das sind Verluste auf der privaten Vermögensebene, die
steuerlich nicht relevant sind.

Hallo Petz,
vielen Dank für die rasant schnelle Antwort.
Dass die Vermögensverluste steuerlich nicht relevant sind, ist mir klar.
Gilt das denn auch für die Prozesskosten? Denn durch die Tatsache des zum Teil gewonnen Rechtsstreites sind aus dem entschädigten Kapital ja wieder steuerpflichtige Erträge(Zinsen) entstanden, die ohne den Rechtsstreit nicht entstanden wären.
Projeziert z.B.auf ein Arbeitsverhältnis würde das m.E. bedeuten: ohne Job kein Arbeitsentgelt, demnach keine Steuern. Z.b. durch Prozess gesicherter Job: Arbeitsentgelt und damit Steuern. Die Prozesskosten sind absetzbar.
Ich erkenne da keine klare Linie in der Rechtsprechung (wenn es in dem Fall schon eine Rechtsprechung gibt).