Prozeßkosten&Gerichtsvollzieher

Hallo,

Ich bin heute aus allen Wolken gefallen, als ich erfahren habe, daß ein Anwalt, bei dem ich einmal war, über einen Gerichtsvollzieher Prozeßkosten einholen möchte, und das obwohl ich letztens ein Schreiben vom Verwaltungsgericht bekam in dem drinstand: „Das Kostenfestsetzungsverfahren gemäß § 19 BRAGO hat ein Ende gefunden“
mit einem Begleitschreiben von meinem damaligen Anwalt mit den Worten: „teilen wir mit, dass sich unser Antrag(Zum Kostenfestsetzungsverfahren) erledigt hat.“

Ich dachte fortan, die Sache sei hiermit „erledigt“, daß ich also nichts mehr zahlen muß, zumal besagter Anwalt selber vor 1/2 Jahr am Telefon meinte:"Ich will gar kein Geld von Ihnen, da ich weiss, daß Sie keins haben; ich will mich nur „rechtlich absichern!“
Ich dachte, er will sich absichern, weil ich am Gerichtstermin nicht erschienen war…
Weiss jemand, wie ich mich jetzt verhalten soll??
Ist der Brief oben zweideutig, oder habe ich ihn irgendwie nur falsch verstanden??
Bin über fachkundige Auskunft heilfroh,
da es um ca 1000,-DM geht.
Grüße
Ilona

Hi Ilona,

da bisher keiner geantwortet hat will ich versuchen, mit meinem bißchen Wissen weiterzuhelfen:

Aus dem was Du schreibst entnehme ich, daß der Gerichtsvollzieher zur Betreibung von Prozeßkosten tätig geworden ist/werden soll. Alles halb so wild. Da Prozeßkosten keines Titels bedürfen, können sie ohne Mahnbescheid o. ä. eingetrieben werden. Offenbar liegt also ein Mißverständnis über Deine Zahlungsfälligkeit vor. Also: Einfach hingehen und klarmachen, daß Du in gutem Glauben bisher nicht gezahlt hast.

Wenn sich der Anwalt ohne Zahlung zufriedengibt meint er mit Sicherheit nicht die Prozeß- bzw. Gerichtskosten, sondern seine eigenen Forderungen! Die Formulierung „…ich will mich nur Absichern“ weist darauf hin, daß er offenbar nur zunächst (!) auf Zahlung verzichtet. Die Absicherung wäre dann nämlich die Erwirkung eines Titels (Vollstreckungsbescheid). Dieser ist nämlich 30 Jahre gültig während eine unbezahlte Rechnung nach (glaube ich) zwei Jahren verjährt ist.

Da Du nichts über den Grund des Prozesses bzw. die Rolle des Anwalts in Deinem Fall schreibst, liege ich aber auch vielleicht völlig daneben?!?

Sonst erstmal viele Grüße
Rob.

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