Hallo,
jemand gewinnt die erste Instanz nur zu 50 % und muss deshalb auch 50 % der Prozesskosten tragen. In er Berufung gewinnt er voll, der Gegner muss 100 % der Kosten zahlen.
Wird dies Ergebnis auch rückwirkend auf die Kosten der ersten Instanz angewendet, oder bleibt er auf den 50 % der Kosten sitzen?
Gruß
Carsten
