Prozesskosten in erster Instanz und Berufung

Hallo,

jemand gewinnt die erste Instanz nur zu 50 % und muss deshalb auch 50 % der Prozesskosten tragen. In er Berufung gewinnt er voll, der Gegner muss 100 % der Kosten zahlen.

Wird dies Ergebnis auch rückwirkend auf die Kosten der ersten Instanz angewendet, oder bleibt er auf den 50 % der Kosten sitzen?

Gruß
Carsten

Das Ergebnis wirkt für das gesamte Verfahren.
Derjenige, der den Prozess in zweiter Instanz gewinnt, bekommt von der unterliegenden Partei die Kosten komplett ersetzt.

Danke! owT

Danke!

:smile: