Ich habe gelesen, dass das Gericht die als Hilfe gewährte Prozessfinanzierung, bei wirtschaftlicher Veränderung, zurückverlangen kann. Auch nach Abschluss der Verhandlungen. Gibt es für so etwas eine Verjährung bzw eine Frist?
Ja, 4 Jahre, laufend ab Ende des Jahres aus dem das Urteil stammt.
MfG
duck313
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