Prozesskosten trotz Antrag auf Prozesskostenhilfe

Hallo,

für eine Studienplatzklage habe ich einen Anwalt eingeschaltet. Da ich nur geringes Einkommen habe, habe ich auch eine PKH-Antrag gestellt.

Die Klage mit meinem PKH-Antrag ginge bei dem örtlichen Verwaltungsgericht ein.
Vor der Entscheidung über mein PKH-Antrag bekamm ich von der Uni doch noch eine Zulassung, meinen Anwalt habe ich über die Zulassung informiert. Daraufhin wurde natürlich auch mein PKH-Antrag vom Gericht abgelehnt. Nun habe ich eine Rechnung von knapp 780 € von meinem Anwalt, dabei wurden auch Prozesskosten (ca. 270 €) berechnet.

Ist das so richtig? Es kam doch zu keinem Prozess?

Ich bedanke mich im Voraus für eine Information.

Hallo,leider kann ich da auch nicht hefen,würde jedoch mal zu einen anderen Anwalt nachfragen
Hallo,

für eine Studienplatzklage habe ich einen Anwalt
eingeschaltet. Da ich nur geringes Einkommen habe, habe ich
auch eine PKH-Antrag gestellt.

Die Klage mit meinem PKH-Antrag ginge bei dem örtlichen
Verwaltungsgericht ein.
Vor der Entscheidung über mein PKH-Antrag bekamm ich von der
Uni doch noch eine Zulassung, meinen Anwalt habe ich über die
Zulassung informiert. Daraufhin wurde natürlich auch mein
PKH-Antrag vom Gericht abgelehnt. Nun habe ich eine Rechnung
von knapp 780 € von meinem Anwalt, dabei wurden auch
Prozesskosten (ca. 270 €) berechnet.

Ist das so richtig? Es kam doch zu keinem Prozess?

Ich bedanke mich im Voraus für eine Information.

Hallo,

für das Einreichen der Klage, auchh wenn sie anschließend wieder zurückgenommen wird und es zu keinem Verfahren kommt, entstehen Gerichtskosten, ich vermute mal, dass es sich bei dem genannten Betrag i.H. von 270,00 Euro um diese Gebühren handelt. Das kann ich nur vermuten, da ich die Rechnung nicht gesehen habe. Am Besten den Anwalt anrufen und nachfragen, auch wie hoch seine Gebühren nach der BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung) waren und welcher Streitwert zugrunde lag. Viel Erfolg.
mfg

Tut mir leid, da kann ich Dir nicht weiterhelfen

Tut mir leid, ich weiß es nicht. Es gibt aber bei jedem Amtsgericht einen Rechtspfleger, den würde ich an ihrer Stelle aufsuchen und danach befragen, das kostet ersteinmal nichts!
Viel Erfolg!

Nun ja, der Anwalt hat gearbeitet und durch die Klage bzw. Auch die Rücknahme ist beim Gericht Verwaltungsaufwand entstanden. Daher sind die Kosten der Sache nach wohl o.k.
Jedoch sollten Sie sich mal erkundigen, wie das mit der Rücknahme der Klage und der PKH ist. Das ist eine Frage an Ihren Anwalt.
Neben der PKH gibt es ja auch das vorgelagerte Instrument der kostenlosen Rechtsberatung.
Vielleicht ist das Gericht der Auffassung, dass die Klage durch eine vorherige einfache Beratung hätte vermieden werden können.
Die Gründe für diese Gerichtsentscheidung sollten sie erfragen und dann kann man ggf. Auch gegen die Verweigerung der PKH Einspruch ein lege, aber bitte Fristen beachten.

Hallo Biss,
ich empfehle, die Rechnung derjenigen Stelle zuzuleiten, die den positiven Bescheid über PKH erteilt hat.
Gruß
Hans

die ablehnung der PKH bedeutet, dass sie die anfallenden kosten tragen müssen. mit der beauftragung des anwaltes VOR der entscheidung sind sie bewusst das kostenrisiko eingegangen und können dieses nicht auf den anwalt abwälzen.

Hallo :smile:
Ich bin natürlich kein Experte in sowas aber ich denke wie folgt:
Du hast den Anwalt beauftragt und er hat es angenommen ohne abzuwarten ob du Stütze bekommst.
Hat er dich belehrt dass Kosten auf dich zukommen falls du diesen PKH-ANtrag abgelehnt bekommst ? Hast du das unterschrieben/gegen gezeichnet ??
Wenn nicht hat er Pech denk ich mal so, er hätte dich fragen müssen ob du die Sache auf eigene Rechnung weiter verfolgen möchtest falls dein Antrag scheitert.
Alles Gute

Hi,

danke für die Anfrage.
Bevor ich antworte, muss ich voranstellen, dass meine Ausführungen ausschließlich meine Meinung ist und als solche auch bitte bewertet werden. Ich bin kein Anwalt und für eine rechtsverbindliche Antwort bitte auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren, der eine Rechtsberatung geben darf.

Also, es ist grundsätzlich so, dass jeder Prozesskostenhilfe beantragen kann, der sich bei rechtlichen Auseinandersetzungen keinen Anwalt leisten kann und dadurch schlechter gestellt werden würde.

Das hat Ihr Anwalt auch für Sie gemacht.

Die Entscheidung wegen der Prozesskostenhilfe ist möglicherweise deswegen negativ ausgefallen, weil angenommen wurde, dass der Grund entfällt. Es könnte aber auch sein, dass es deswegen ist, weil ein sogenannter Vergleich, also dass Sie den Studienplatz erhalten haben, zustande gekommen ist.

Es stellt sich hier die Frage, wie weit der gesamte Prozess bereits war.
Kosten entstehen normalerweise aufgrund der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BuRaGO). Das bedeutet, der Anwalt rechnet für seine Tätigkeiten nach einem angenommenen Streitwert ab.

Wird ein Vergleich geschlossen, so muss jede Partei den eigenen Rechtsanwalt und anteilig die bereits entstandenen Gerichtskosten zahlen. Das bedeutet, es ist bereits eine Klage oder eine einstweilige Verfügung erhoben/erwirkt worden. Somit entstehen Gerichtskosten.

Danach sind die € 270,- angefallen und die Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 510,-.

Punkt Prozesskostenhilfe: Normalerweise könnte die Ihnen zustehen, wenn Ihre wirtschaftliche Situation schlecht ist, dass Sie sich keinen Rechtsbeistand leisten können.
Deswegen der Antrag auf PKH. Der ist abgelehnt, also ein negativer Verwaltungsakt erlassen. Es ist immer eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei. Die Widerspruchsfrist beträgt 30 Tage.

Es ist auf jeden Fall jetzt erst einmal wichtig, innerhalb der 30 Tage einen Widerspruch zu formulieren. Der muss eine Begründung enthalten.

Ich würde Ihnen raten, dass Sie Ihren Anwalt wegen der Rechnung und dem ablehnenden Bescheid noch einmal aufsuchen und erfragen, warum der Antrag abgelehnt wurde.
Der Anwalt kann Ihnen da sicherlich weiterhelfen. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass Sie zu Ihrem Amtsgericht gehen. Dort bekommen Sie normalerweise auch eine entsprechende Auskunft. Ich könnte mir vorstellen, dass Sie wegen Ihrer wirtschaftlichen Situation auch in dem geschilderten Fall PKH erhalten könnten. Genau wird das aber nur der Anwalt oder das Gericht sagen können.

Viele Grüsse

eterno

ist es zum Prozess gekommen? wenn nicht dann pech

Hallo,
unabhängig von deiner Studienplatzzusage hast du einen Anwalt um Rechtsbeistand beauftragt und das kostet Geld. Da es keinen Prozeß gab, gibt es auch keine PKH. Ich denke, den Anwalt mußt du bezahlen.
Viele Grüße - Rat

Hallo,
klären, welche Arbeiten die Prozesskosten beinhalten und ob nachvollziehbar.
In jedem Fall mit dem Anwalt ruhig und sachlich verhandeln! viel Glück!
Wieso wurde die Genehmigung des Antrags auf Prozeßkostenhilfe nicht abgewartet und dann Anwalt eingeschaltet?
MfG
KKl

Hallo,

für eine Studienplatzklage habe ich einen Anwalt
eingeschaltet. Da ich nur geringes Einkommen habe, habe ich
auch eine PKH-Antrag gestellt.

Die Klage mit meinem PKH-Antrag ginge bei dem örtlichen
Verwaltungsgericht ein.
Vor der Entscheidung über mein PKH-Antrag bekam ich von der
Uni doch noch eine Zulassung, meinen Anwalt habe ich über die
Zulassung informiert. Daraufhin wurde natürlich auch mein
PKH-Antrag vom Gericht abgelehnt. Nun habe ich eine Rechnung
von knapp 780 € von meinem Anwalt, dabei wurden auch
Prozesskosten (ca. 270 €) berechnet.

Ist das so richtig? Es kam doch zu keinem Prozess?

Ich bedanke mich im Voraus für eine Information.