Hi,
danke für die Anfrage.
Bevor ich antworte, muss ich voranstellen, dass meine Ausführungen ausschließlich meine Meinung ist und als solche auch bitte bewertet werden. Ich bin kein Anwalt und für eine rechtsverbindliche Antwort bitte auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren, der eine Rechtsberatung geben darf.
Also, es ist grundsätzlich so, dass jeder Prozesskostenhilfe beantragen kann, der sich bei rechtlichen Auseinandersetzungen keinen Anwalt leisten kann und dadurch schlechter gestellt werden würde.
Das hat Ihr Anwalt auch für Sie gemacht.
Die Entscheidung wegen der Prozesskostenhilfe ist möglicherweise deswegen negativ ausgefallen, weil angenommen wurde, dass der Grund entfällt. Es könnte aber auch sein, dass es deswegen ist, weil ein sogenannter Vergleich, also dass Sie den Studienplatz erhalten haben, zustande gekommen ist.
Es stellt sich hier die Frage, wie weit der gesamte Prozess bereits war.
Kosten entstehen normalerweise aufgrund der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BuRaGO). Das bedeutet, der Anwalt rechnet für seine Tätigkeiten nach einem angenommenen Streitwert ab.
Wird ein Vergleich geschlossen, so muss jede Partei den eigenen Rechtsanwalt und anteilig die bereits entstandenen Gerichtskosten zahlen. Das bedeutet, es ist bereits eine Klage oder eine einstweilige Verfügung erhoben/erwirkt worden. Somit entstehen Gerichtskosten.
Danach sind die € 270,- angefallen und die Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 510,-.
Punkt Prozesskostenhilfe: Normalerweise könnte die Ihnen zustehen, wenn Ihre wirtschaftliche Situation schlecht ist, dass Sie sich keinen Rechtsbeistand leisten können.
Deswegen der Antrag auf PKH. Der ist abgelehnt, also ein negativer Verwaltungsakt erlassen. Es ist immer eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei. Die Widerspruchsfrist beträgt 30 Tage.
Es ist auf jeden Fall jetzt erst einmal wichtig, innerhalb der 30 Tage einen Widerspruch zu formulieren. Der muss eine Begründung enthalten.
Ich würde Ihnen raten, dass Sie Ihren Anwalt wegen der Rechnung und dem ablehnenden Bescheid noch einmal aufsuchen und erfragen, warum der Antrag abgelehnt wurde.
Der Anwalt kann Ihnen da sicherlich weiterhelfen. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass Sie zu Ihrem Amtsgericht gehen. Dort bekommen Sie normalerweise auch eine entsprechende Auskunft. Ich könnte mir vorstellen, dass Sie wegen Ihrer wirtschaftlichen Situation auch in dem geschilderten Fall PKH erhalten könnten. Genau wird das aber nur der Anwalt oder das Gericht sagen können.
Viele Grüsse
eterno