Prozesskosten wg. Baumängel bei beim FA nachweise

Hallo zusammen,

angenommen ein Vermieter möchte beim FA Prozesskosten, die im Zusammenhang mit der Beseitigung von Baumängeln stehen, als Teil der Herstellungskosten geltend machen. Diese Kosten sind aber vom Verwalter der Eigentümergemeinschaft bezahlt worden (die Rechnungen auch an ihn gegangen), weil es sich um Mängel im Gemeinschaftseigentum handelt.
Kann der Vermieter den Teil der Kosten, der auf seine Eigentumsanteile fällt, geldten machen und wenn ja, wie. Es sind weder Rechnungen noch Zahlungsbelege beim Vermieter vorhanden, lediglich eine „Aufstellung“ des Verwalters über bisher angefallene Prozesskosten.

Vielen dank für Eure Antworten schon im voraus!

Uta

Hallo Uta!

Grds. reicht für die Vorlage beim Finanzamt die Aufstellung der Eigentümergemeinschaft aus. Der Vermieter zahlt monatlich einen bestimmten Betrag an die Eigentümergemeinschaft. Ein Teil davon wird in die Rücklage „eingespeist“ und vom restlichen Teil werden die lfd. Kosten bezahlt. Nach der Eigentümerversammlung im folgendem Jahr müsste jeder Eigentümer (Vermieter) eine Abrechnung für das vergangene Jahr erhalten. Diese Abrechnung reicht als Vorlage beim Finanzamt aus.

Ich kenne den Fall jetzt nicht, aber es hört sich für mich so an, als würdest du was an einem älterem Vermietungs-Objekt erneuern. Das klingt eher nach Erhaltungsaufwendungen (sofort abziehbar als Werbungskosten) und keinen Herstellungskosten. Natürlich gibt es da Vorschriften, was Erhaltungsaufwand ist und was unter Herstellungkosten fällt. Aber das war jetzt nicht deine Frage.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
Rechtliche Beurteilung ist wie immer ohne Gewähr. :o)

LG