Hallo zusammen,
angenommen ein Vermieter möchte beim FA Prozesskosten, die im Zusammenhang mit der Beseitigung von Baumängeln stehen, als Teil der Herstellungskosten geltend machen. Diese Kosten sind aber vom Verwalter der Eigentümergemeinschaft bezahlt worden (die Rechnungen auch an ihn gegangen), weil es sich um Mängel im Gemeinschaftseigentum handelt.
Kann der Vermieter den Teil der Kosten, der auf seine Eigentumsanteile fällt, geldten machen und wenn ja, wie. Es sind weder Rechnungen noch Zahlungsbelege beim Vermieter vorhanden, lediglich eine „Aufstellung“ des Verwalters über bisher angefallene Prozesskosten.
Vielen dank für Eure Antworten schon im voraus!
Uta