Prozesskostenbeihilfe

Ich habe eine Frage zur Prozesskostenbeihilfe:
Kann man diese auch in Anspruch nehmen bzw. Beantragen wenn man in einem Prozess als Zeuge geladen ist und sich dementsprechend an einen Rechtsanwalt wendet - oder muss man um die Beihilfe gewährt zu bekommen zwingend Beschuldigter sein???

Vielen Dank für Eure Antworten

Hi, 1. bekommt man als Zeuge Zeugengeld u. 2. Bekommt man Prozesskostenbeihilfe nur als Bedürftiger.
MfG ramses90.

Hallo!

Kann man diese auch in Anspruch nehmen bzw. Beantragen wenn
man in einem Prozess als Zeuge geladen ist und sich
dementsprechend an einen Rechtsanwalt wendet

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Im Strafverfahren regelt das zB § 68b StPO.

oder muss man
um die Beihilfe gewährt zu bekommen zwingend Beschuldigter
sein???

Im Gegentum. Beschuldigte erhalten nie Prozesskostenhilfe.

Versteh ich das richtig…??

Würde es sich in dem Verfahren um z.B. eine Verkehrsunfallflucht handeln steht dem Zeugen kein rechtlciher Beistand zu??

Jedenfalls keiner, der von Steuermitteln bezahlt werden müsste. Ein Zeuge muss doch nur erscheinen und erzählen, was er wahrgenommen hat. Das bereitet rechtlich keinerlei Schwierigkeiten.

Wenn der Zeuge allerdings gleichzeitig Geschädigter der Straftat ist, gilt wieder etwas anderes.