Prozesskostenbeihilfe nach Gütetermin

Habe ich noch nach einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht, bei dem es zu einer Einigung kam, die Möglichkeit Prozesskostenbeihilfe zu beantragen? Termin war am 18.01.10. Mein Anwalt hat leider vergessen mich zu fragen bzw mich vorher aufzuklären. Da ich in kürze Arbeitslos werde und noch 377 Euro Kindesunterhalt zahle tun die über 2000 Euro sehr weh. Danke in Voraus für Antworten.

Hallo,

nach meiner Kenntnis kann man nur Prozesskostenhilfe beantragen, wenn das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Der Anwalt wird auch nicht rückwirkend übernommen, sondern immer erst ab Anragsstellung.
Also wäre die Rechnung des Anwalts bis nach dem Gütetermin selbst zu zahlen (auch mit Prozesskostenhife), da der Antrag ja erst nach Gütetermin gestellt wurde.

Viele Grüße

Erstmal danke für die schnelle Antwort, ich befürchte du hast Recht.
Aber hätte mein Anwalt mich nicht vorher aufklären müssen? Ich habe gehört das wenn der Anwalt über eine Prozesskostenhilfe abgerechnet wird, weniger Geld bekommt, das würde auch erklären das er kein großes Interesse daran hat.
Liebe Grüsse

Ob ein Anwalt eine Pflicht zur Aufklärung hat, weiß ich nicht.
Die Gebühren für Prozesskostenhilfe sind niedriger als die normalen.

Ob ein Anwalt eine Pflicht zur Aufklärung hat, weiß ich nicht.
Die Gebühren für Prozesskostenhilfe sind niedriger als die
normalen.

Danke dir für die schnelle Antwort