Hallo ihr. Ich wusste nicht, wo ich hin schreiben soll… Ich möchte Prozesskostenbeihilfe beantragen und soll bis morgen noch soviel Ausgaben wie möglich zusammen bekommen und nachweisen, damit ich das erhalte. Wenn ich es aber mit einem PKH-Rechner berechne, dann müsste ich demnach nichts selber zahlen… Komisch. Aber ich hab ein paar allgemeine Fragen:
- Wenn das Einkommen von meinem Freund mit angerechnet wird, müssen dann nicht wir beide einen Freibetrag von 411€ bekommen? Die Büroangestellte hat das nur einmal berechnet.
- Was verstehe ich unter dem zusätzlichen Freibetrag von 184€ oder so bei erwerbstätigkeit? Muss das eine SV-Pflichtige Arbeit sein? Bin angestellt, aber nur auf 10€/Woche.
- Ich erhalte Bafög und wegen 3 Kindern Betreuungszuschlag, was ja auf keine Sozialleistung angerechnet werden darf, weil es zweckgebunden ist. Darf das bei der PKH als Einkommen angerechnet werden?
- Überall lese ich, dass man PKH im vollen Umfang bewilligt bekommt, wenn man ALGII Bezieher ist, da das ja das Minimum am Lebensbedarf ist… Also wir bekommen mein Bafög und aufstockend ALG II, weil mein Bafög nicht für alle reicht. Nun frag ich mich, wie die Büroangestellte nun darauf kommt, dass ich 400€ zuviel Einkommen habe, was noch in Ausgaben umgetauscht werden muss…
Sonst kann ich nämlich auch meinen Rechnungsbetrag, gegen den geklagt werden soll, bezahlen und brauch erst garnicht dagegen zu klagen…
Bitte um schnelle Hilfe. Muss morgen meine Unterlagen schon abgeben und hätte gern „Anhaltspunkte“, wo man nochmal nachforschen könnte.