Prozesskostenbeihilfe und Bafög

Hallo ihr. Ich wusste nicht, wo ich hin schreiben soll… Ich möchte Prozesskostenbeihilfe beantragen und soll bis morgen noch soviel Ausgaben wie möglich zusammen bekommen und nachweisen, damit ich das erhalte. Wenn ich es aber mit einem PKH-Rechner berechne, dann müsste ich demnach nichts selber zahlen… Komisch. Aber ich hab ein paar allgemeine Fragen:

  1. Wenn das Einkommen von meinem Freund mit angerechnet wird, müssen dann nicht wir beide einen Freibetrag von 411€ bekommen? Die Büroangestellte hat das nur einmal berechnet.
  2. Was verstehe ich unter dem zusätzlichen Freibetrag von 184€ oder so bei erwerbstätigkeit? Muss das eine SV-Pflichtige Arbeit sein? Bin angestellt, aber nur auf 10€/Woche.
  3. Ich erhalte Bafög und wegen 3 Kindern Betreuungszuschlag, was ja auf keine Sozialleistung angerechnet werden darf, weil es zweckgebunden ist. Darf das bei der PKH als Einkommen angerechnet werden?
  4. Überall lese ich, dass man PKH im vollen Umfang bewilligt bekommt, wenn man ALGII Bezieher ist, da das ja das Minimum am Lebensbedarf ist… Also wir bekommen mein Bafög und aufstockend ALG II, weil mein Bafög nicht für alle reicht. Nun frag ich mich, wie die Büroangestellte nun darauf kommt, dass ich 400€ zuviel Einkommen habe, was noch in Ausgaben umgetauscht werden muss…

Sonst kann ich nämlich auch meinen Rechnungsbetrag, gegen den geklagt werden soll, bezahlen und brauch erst garnicht dagegen zu klagen…

Bitte um schnelle Hilfe. Muss morgen meine Unterlagen schon abgeben und hätte gern „Anhaltspunkte“, wo man nochmal nachforschen könnte.

Hallo LenaMirabell,
scheint ein ziemlich komplexer Fall zu sein. Hier ein paar Hinweise dazu:
Lebst du mit deinem Freund zusammen und werdet ihr vom Arbeitsamt als Bedarfsgemeinschaft behandelt? Sprich: Bekommt ihr als Bedarfsgemeinschaft ALG2 zur Aufstockung? Wenn das der Fall ist, kann ich deine Sachbearbeiterin nicht verstehen - in diesem Fall bist du mit Sicherheit berechtigt, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen. Da dein Freund (wenn ihr nicht verheiratet seid) dir nicht zum Unterhalt verpflichtet ist, spielen seine Einkünfte eigentlich nur eine Rolle, wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Es gibt also nur zwei Möglichkeiten: A) Ihr seid keine Bedarfsgemeinschaft, es besteht keine Unterhaltspflicht --> das Einkommen deines Freundes spielt keine Rolle, es gibt für ihn aber auch keinen extra Freibetrag. Oder B) Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft --> das Einkommen deines Freundes wird einbezogen; dann hat er allerdings auch einen eigenen Freibetrag von 411€.
Darüber hinaus bekommst du für jedes Kind (0-5 Jahre) einen Freibetrag von 241€ (bei älteren Kindern mehr), so dass du allein durch die Summe aller Freibeträge eine recht hohe Summe zusammen bekommst. Details hierzu findest du unter
http://www.f-sb.de/service_ratgeber/tabellen/freibet…
(und auf dieser Internetseite insbesondere unter dem Link „Rechenbogen zur Ermittlung des Einzusetzenden Einkommens“ - hier sind die Freibeträge für 2012 aufgelistet.)

Zu 2) Für Erwerbstätige gibt es einen zusätzlichen Freibetrag (187€), damit es sich lohnt, auch weniger gut bezahlte Jobs anzunehmen. Ob eine Beschäftigung für 10€/Woche schon reicht, um diesen Freibetrag zu bekommen, kann ich allerdings nicht sagen. Wenn dein Freund allerdings mit einbezogen wird in die Rechnung, erhält er ggf. diesen Freibetrag. Außerdem kann er von seinem Bruttoeinkommen Dinge wie Lohnsteuer, Krankenversicherungsbeitrag, Arbeitslosenversicherung etc. abziehen.

Zu 3) Selbst wenn der Betreuungszuschlag als Einkommen gerechnet wird, stehen dem doch wieder Ausgaben gegenüber, oder? Du brauchst das Geld ja, um die drei Kleinen betreuen zu lassen. Diese Kosten sind natürlich Ausgaben, die von deinen Einkünften wieder abgezogen werden. Unterm Strich sollte der Betreuungszuschlag also nicht ins Gewicht fallen. Gleiches gilt für dein Bafög: Der Bafög-Satz reicht ja in der Regel gerade, um Miete, Nebenkosten und Lebensmittel zu bezahlen. Dem gegenüber stehen dann deine Studien- oder Ausbildungskosten (Bücher, Fahrtkosten, Computer, Studiengebühren etc.) und deine Lebenshaltungskosten (Miete, Heizung, Strom, Lebensmittel etc.), die die Einkünfte aus dem Bafög wieder wett machen.

Zu 4) Wie oben schon dargestellt: Du hast für deine Familie sicherlich jede Menge Ausgaben, die für die Berechnung der Prozesskostenhilfe relevant sind. Das sind im Wesentlichen Werbungskosten, die mit deiner Ausbildung und ggf. mit dem Beruf deines Freundes im Zusammenhang stehen, aber eben auch Kosten wie Miete und Nebenkosten. Welche dieser Kosten hast du denn bisher aufgelistet?

Hoffe, dass dir diese Informationen kurzfristig helfen
Viele Grüße
tinastar

Vielen lieben Dank für die Antwort. Ich war gerade dort und habe noch Unterlagen abgegeben und nochmals nachgefragt. (Also erstmal sind wir eine BG laut ARGE, hatten vorher gemeinsam ALG II und als ich mit Studium angefangen hatte wurde mein Bafög gegen gerechnet und nun bekommen wir weniger.)

zu 1. Sie meinte nochmals, dass nur wir beide insgesamt 411€ bekommen. Das wäre ja dann unter dem Regelsatz von alg II. Wie soll man davon leben? Die Kinder hat sie extra Freibeträge gegeben.

zu 2. Sie meinte, der Freibetrag für Erwerbstätige wäre nicht extra. Entweder der Freibetrag 411 bei nicht erwerbstätig ODER der freibetrag, wenn man Erwerbstätig ist…

zu 3.Der Betreuungszuschlag dient zweckgebunden als Betreuung außerhalb der Betreuungszeiten von Kita/Hort. Durch Kinder kommt es ja oft vor, dass man andere Vorlesungen besuchen muss oder länger als die Öffnungszeiten weg ist und somit nebenbei die Betreuung sichern kann durch Tagesmütter/Babysitter oder zusätzliche Fahrkosten, weil ich beispielsweise nicht mit dem Zug fahren kann, um sie pünktlich abholen zu können. Nur habe ich davon keine nachweise, weil es größtenteils privat geschieht und ich dafür auch generell keine Nachweise bräuchte. Die „normalen“ Kindergarten- oder Hortgebühren zählen da ja nicht mit rein. Die übernimmt das Jugendamt. Aber dieser Betreuungszuschlag umfasst 300€.

Genauso meinte sie, dass Fahrkosten nicht mehr angerechnet werden dürfen. Auch kein Strom. Wobei das bei uns kompliziert ist. Wir haben keine Heizung. Die Kinderzimmer werden somit elektrisch geheizt (Heizung bekommt man ja eigentlich) und die Wohnräume haben Kaminöfen, wobei hier eben auch das Problem ist, dass ich die Brennstoff-Quittungen weg schmeiße, nachdem die ARGE es bewilligt hat…

Voll blöd. Jetzt weiß ich garnicht, was ich machen soll. Ob der prüfende Richter (oder wer macht das eigentlich?) meine Akte genau anschaut? Oder soll ich nochmal hin? Möchte die Frau auch nicht unnötig verärgern. Schließlich möchte ich ja, dass der Anwalt für mich gewinnt… :smile: Im Grunde denke ich mir, wenn mein Antrag geprüft wird, muss doch jemand auf die Idee kommen, dass irgendetwas nicht stimmt, wenn wir noch zusätzlich ALG II erhalten (schließlich soll das ja nur das Existenzminimum abdecken.) und sie meinen Bafög-Bescheid und die Freibeträge nochmals genauer unter die Lupe nehmen. Andererseits, sind wir mal ehrlich, bin ich dort nur eine Nummer, die Bearbeitet werden muss…

Die Büroangestellte meinte, dass es schon wird, dass ich eine „Null“-Rate bezahlen muss. Allerdings konnte ich ihr keine 400€-Kosten nachweisen, die sie gern hätte…

Hallo LenaMirabell,
wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid und trotzdem noch ALG2-berechtigt seid, kannst du auf jeden Fall Prozesskostenhilfe beantragen - die Forderung, du müssest noch Kosten von 400€ nachweisen, verstehe ich deshalb nicht.

Zu 1) Das kann ich beim besten Willen nicht glauben - im Gesetz heißt es „für die Partei und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner JEWEILS ein Betrag in Höhe des um 10 vom Hundert erhöhten höchsten Regelsatzes…“ (§115 Abs 1 Satz 3 Nr. 2 Buchstabe a), und dieser Betrag ist laut Bundesgesetzblatt (Jg 2011 Teil I Nr. 67) für 2012 auf 411€ festgesetzt. Also 411€ für dich als Partei und 411 € für den Lebenspartner.

Zu 2) Auch das kann ich nicht glauben. Im Gesetz gibt es vier Nummern, die Dinge benennen, die von den Einkünften abgezogen werden können. Dabei handelt es sich um eine „und“-Aufzählung, also nicht entweder 1 oder 2 oder 3 oder 4, sondern 1, 2, 3 UND 4. Unter 1 fällt der Freibetrag für Erwerbstätige, unter 2 fallen die Grundfreibeträge (jeweils 411€), und unter 3 fallen Kosten für die Unterkunft und unter 4 fallen weitere Kosten. Eine Entweder-oder - Regel kann ich hieraus nicht erkennen.

Zu 3) Das mit dem Betreuungszuschlag kann natürlich sein. Wenn du das Geld zwar bekommst, es aber nicht nachweislich für Kinderbetreuung ausgibst, weil du private Lösungen gefunden hast, ist es letztlich ein Einkommen im Sinne des §115 ZPO.
Zum Thema Strom und Brennstoff) Du schreibst „nachdem die Arge es bewilligt hat“ - demnach bekommst du vom Amt einen Zuschuss zu den Heizkosten? Diesen Betrag kannst du hier dann auch als Kosten für die Heizung angeben, oder? (Wie du siehst, ist es empfehlenswert, Belege grundsätzlich 2-3 Jahre abzuheften. Kann ja auch mal sein, dass die Arge was verschlürt, dann ist es immer besser, man hebt alle Unterlagen auf…)

Hmm… du schreibst unten, dass die Bearbeitende meint, es werde schon, dass du eine Null-Rate bezahlen musst? Das würde ja bedeuten, dass du Prozesskostenhilfe erhältst (vorausgesetzt, die Erfolgsaussichten des Prozesses werden positiv bewertet). Denn „Null-Rate“ bedeutet ja, dass du auf Grund deiner Einkommenssituation die Gerichtskosten in Raten von null € - also garnicht - zurückzahlen müsstest. Hat sie dazu noch etwas genaueres gesagt?

Viele Grüße
tinastar

Sorry, dass ich erst jetzt antworte. Aber hatte Prüfungs-Stress… Also großartig hat sie nichts gesagt, nur dass sie es schon so hin bekommt, dass ich auf „Null“ stehe. Also hab ich auf dem Amtsgericht angerufen. Hatte ne total nette Frau dran, die zwar meinte, dass sie keine rechtlichen Auskünfte erteilen kann, aber trotzdem paar Andeutungen gemacht hat wie z.B. sie würde das, wenn sie es auf den Tisch bekommt, eh so rechnen, dass nur mein Bafög und Kindergeld der Kinder zählt und dann auch nur der TEIL-Betrag von der ARGE, was meinen Kindern zu steht, da wir nicht verheiratet sind, die Klage meinen Lebenspartner nicht betrifft (war vor unserer Zeit) und auch 2 Kinder nicht seine leiblichen sind. Mit diesem Erwerbsfreibetrag meinte sie, dass eben bis zu der Grenze das erwerbseinkommen nicht angerechnet wird. Ich verdient ja nur 40€ im Monat dazu, also werden die 40€ nicht berechnet. Und dann meinte sie, dass ich diesen Betreuungszuschlag bei sonstigen Kosten hätte rein schreiben können und bei Nachfrage eine Erklärung abgeben, dass ich durch das Studium, um die Kinder in Betreuung zu geben, Ausgaben wie Fahrkosten, Essenkosten und so weiter habe…
Sie meinte, es kommt auf den Richter an, wie genau er die Unterlagen nochmal prüft, um nachzuvollziehen, ob ein Missverständnis vorliegt. Ich hoffe jetzt einfach, dass die gute Frau sich meinen Namen gemerkt hat und genauer hin schaut, wenn mein Antrag einfliegt. Ansonsten habe ich ja eine Woche Zeit, falls ich Raten bezahlen muss, es dort zu klären. Hoffe ja, ich bekomme dann einen Bescheid, wo die Berechnung ein wenig ersichtlich ist…