Prozesskostenbeihilfe wegen Amtsfehler abgelehnt

Hallo,
Einem Freund ist folgendes passiert …
Schon am Anfang der Scheidung wurde Ihm von seiner Anwältin aus Routine aufgetragen, beim Jugendamt eine Unterhalsanerkennungsurkunde zu besorgen. Also ist er zum Jugendamt gegangen und wollte diese haben. Aber die junge Mitarbeiterin des Amtes sah ihn nur an und sagte, dass er diese erst beantragen könne, wenn die Ehescheidung vollzogen sei! Somit hatte er auch keine weiteren Einwende und dachte: wenn es halt so ist, dann muss er warten.
Nach einiger Zeit kam die Anklage und er konsultierte wieder seine Anwältin, die ihm nach den Urkunden fragte. Er erklärte ihr, was er beim Amt erfahren hatte.
Dies konnte sie nicht verstehen, dass man ihn ohne Urkunde nach Hause schickte und rief sofort das Jugendamt an, um einen Termin für ihn auszumachen.
Am besagten Termin unterschrieb er die Urkunde (diesmal in einer anderen Abteilung!). Ihm wurde nun klar, das die erste junge Mitarbeiterin, sich noch nicht mit solchen Fällen auskannte und Ihn nicht weiterleitete.
Die Urkunde händigte er seiner Anwältin aus, um sie im Fall vorzuführen.
Er braucht nun nicht zum Gerichtstermin erscheinen.
Das Ende ist aber nun: Er ist aus Amtfehler zum Zahlen der Umstandskosten (die er nicht zahlen kann (Hartz IV)!) aufgefordert.

-> Ihm wurde auch 1 Monat vor der Trennung eine Zahlungsklage vom Jugendamt geschickt, obwohl seine Kinder noch bei ihm wohnten!

Was kann er nun tun? Kann er das Jugendamt für den Vermittlungsfehler aufkommen lassen? Gibt es eine Informationsquelle, wo man ihm kostenfrei helfen kann?

Schön wenn jemand antwortet

Hallo,

Am besagten Termin unterschrieb er die Urkunde (diesmal in
einer anderen Abteilung!). Ihm wurde nun klar, das die erste
junge Mitarbeiterin, sich noch nicht mit solchen Fällen
auskannte und Ihn nicht weiterleitete.
Die Urkunde händigte er seiner Anwältin aus, um sie im Fall
vorzuführen.
Er braucht nun nicht zum Gerichtstermin erscheinen.
Das Ende ist aber nun: Er ist aus Amtfehler zum Zahlen der
Umstandskosten (die er nicht zahlen kann (Hartz IV)!)
aufgefordert.

-> Ihm wurde auch 1 Monat vor der Trennung eine
Zahlungsklage vom Jugendamt geschickt, obwohl seine Kinder
noch bei ihm wohnten!

Was kann er nun tun? Kann er das Jugendamt für den
Vermittlungsfehler aufkommen lassen? Gibt es eine
Informationsquelle, wo man ihm kostenfrei helfen kann?

Schön wenn jemand antwortet

Hallo

also nach meiner Meinung hat er Pech gehabt das er grad an die Tante vom Amt geraten ist. Zeugen hat er wahrscheinlich nicht und schriftlich auch nichts und Ämter räumen freiwillig keine Fehler ein, gleich gar nicht wenn sie dan finanz. für etwas haften müssen.
Sorry für die schlechte Auskunft

Mikesch

Hallo,
Einem Freund ist folgendes passiert …
Schon am Anfang der Scheidung wurde Ihm von seiner Anwältin
aus Routine aufgetragen, beim Jugendamt eine
Unterhalsanerkennungsurkunde zu besorgen. Also ist er zum
Jugendamt gegangen und wollte diese haben. Aber die junge
Mitarbeiterin des Amtes sah ihn nur an und sagte, dass er
diese erst beantragen könne, wenn die Ehescheidung vollzogen
sei! Somit hatte er auch keine weiteren Einwende und dachte:
wenn es halt so ist, dann muss er warten.

War falsche Auskunft. Man macht diese Urkunde vorher, um Prozesskosten zu sparen, weil dann der Kindesunterhalt nicht mitverhandelt werden muss

Nach einiger Zeit kam die Anklage und er konsultierte wieder
seine Anwältin, die ihm nach den Urkunden fragte. Er erklärte
ihr, was er beim Amt erfahren hatte.
Dies konnte sie nicht verstehen, dass man ihn ohne Urkunde
nach Hause schickte und rief sofort das Jugendamt an, um einen
Termin für ihn auszumachen.
Am besagten Termin unterschrieb er die Urkunde (diesmal in
einer anderen Abteilung!). Ihm wurde nun klar, das die erste
junge Mitarbeiterin, sich noch nicht mit solchen Fällen
auskannte und Ihn nicht weiterleitete.
Die Urkunde händigte er seiner Anwältin aus, um sie im Fall
vorzuführen.
Er braucht nun nicht zum Gerichtstermin erscheinen.
Das Ende ist aber nun: Er ist aus Amtfehler zum Zahlen der
Umstandskosten (die er nicht zahlen kann (Hartz IV)!)
aufgefordert.

-> Ihm wurde auch 1 Monat vor der Trennung eine
Zahlungsklage vom Jugendamt geschickt, obwohl seine Kinder
noch bei ihm wohnten!

Was kann er nun tun? Kann er das Jugendamt für den
Vermittlungsfehler aufkommen lassen? Gibt es eine
Informationsquelle, wo man ihm kostenfrei helfen kann?

Es ist kein Vermittlungsfehler vom Jugendamt.
Wenn du hingehst und bei vollem Bewusstsein diese Urkunde unterschreibst, nachdem dir deine Anwältin ja auch dazu geraten hat, wie willst du das Jugendamt in Haftung nehmen?

Wenn du derzeit den Kindesunterhalt wg. ALG II nicht zahlen kannst, und deine Kinder unter 12 Jahren sind, haben deine Kinder Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.

Wenn du bereits eine Zahlungsaufforderung vom Jugendamt erhalten hast, stelle dort Antrag auf Stundung des Kindesunterhalts eben mit der Begründung dass du jetzt nur noch ALG II bekommst
im übrigen solltest du Briefe vom Jugendamt immer ernst nehmen und schnellstmöglich beantworten, am besten hilft allerdings immer ein persönliches Gespräch.

Grüße
jule

Hallo Jule,
danke für deine Auskunft, aber es geht in der Sache darum, dass das Gericht die „Prozesskostenbeihilfe“ abgelehnt hat, weil die Urkunde zu spät vorgelegt wurde. Der Freund muss nun 477,- Euro für den Prozess bezahlen. Den Prozess den seine Frau schon mal prophilaktisch ins Leben gerufen hat.
MfG Tito68

Hallo M.,
er wird wohl nun blind zahlen und so wie viele in unserem Land wie ein dummes Scharf weiter den Ämtern und Gerichten vertrauen! … Der Deutsche zahlt doch gerne und ist auf den Weg sich schon ganz amerikanisch zu fühlen …
Ciao Tito68