Hallo,
Einem Freund ist folgendes passiert …
Schon am Anfang der Scheidung wurde Ihm von seiner Anwältin aus Routine aufgetragen, beim Jugendamt eine Unterhalsanerkennungsurkunde zu besorgen. Also ist er zum Jugendamt gegangen und wollte diese haben. Aber die junge Mitarbeiterin des Amtes sah ihn nur an und sagte, dass er diese erst beantragen könne, wenn die Ehescheidung vollzogen sei! Somit hatte er auch keine weiteren Einwende und dachte: wenn es halt so ist, dann muss er warten.
Nach einiger Zeit kam die Anklage und er konsultierte wieder seine Anwältin, die ihm nach den Urkunden fragte. Er erklärte ihr, was er beim Amt erfahren hatte.
Dies konnte sie nicht verstehen, dass man ihn ohne Urkunde nach Hause schickte und rief sofort das Jugendamt an, um einen Termin für ihn auszumachen.
Am besagten Termin unterschrieb er die Urkunde (diesmal in einer anderen Abteilung!). Ihm wurde nun klar, das die erste junge Mitarbeiterin, sich noch nicht mit solchen Fällen auskannte und Ihn nicht weiterleitete.
Die Urkunde händigte er seiner Anwältin aus, um sie im Fall vorzuführen.
Er braucht nun nicht zum Gerichtstermin erscheinen.
Das Ende ist aber nun: Er ist aus Amtfehler zum Zahlen der Umstandskosten (die er nicht zahlen kann (Hartz IV)!) aufgefordert.
-> Ihm wurde auch 1 Monat vor der Trennung eine Zahlungsklage vom Jugendamt geschickt, obwohl seine Kinder noch bei ihm wohnten!
Was kann er nun tun? Kann er das Jugendamt für den Vermittlungsfehler aufkommen lassen? Gibt es eine Informationsquelle, wo man ihm kostenfrei helfen kann?
Schön wenn jemand antwortet