Hallo, guten Tag.
Ich wollte mal hier unverbindlich nachfragen,
ob es ausnahmen bei der Prozesskostenbeihilfe (Pkbh?)gibt.
Derzeit bin ich Hartz4 empfänger, soweit müsste mir ja die Hilfe zustehen.
Nun „muss“ ich die Deutsche Rentenvers. „verklagen“ wegen verweigerter Witwenrente etc.
Heute habe ich ein Schreiben von meinem RA bekommen, wo drin steht das derzeit keine Pkbh möglich ist, weil wir im „Wiederspruchsverfahren“ sind. Und da steht mir keine zu.
Wenn wir dann später das „Klageverfahren“ haben, DANN steht mir die Beihilfe zu.
Ist das soweit richtig?
Soweit ich weiß greift beim Strafverfahren die Beihilfe nicht.
Aber in meinem Fall ist das ja Zivilverfahren.
Ich als Privat person gegen die Rentenanstallt.
Ist das in meinem Fall legitiem, oder ist es nur ein „Versuch“ etwas mehr Geld rauszuschinden?
Mfg