Prozesskostenbeihilfe zurückzahlen?

Liebe Experten :smile:
Mich beschäftigt momentan eine unangenehme Sache.

Vorgeschichte:
Im Jahr 2007 ist eine junge Frau nach der Ausbildung zur Hotelfachfrau etwa 2 Monate arbeitssuchend. In dieser Zeit hat diese von privat (Zeitungsannonce) ein Auto von einem Herrn gekauft. Leider hat dieser sie um meine 1.300 € betrogen, in dem er ihr ein defektes, verkehrsgefährdendes Fahrzeug verkauft hatte.

Nun kam es zum Prozess, da sie ihn wegen Betruges angezeigt hat. Ihr wurde Recht zugesprochen und der Herr wurde zur Rückzahlung sämtlicher Kosten (somit auch Prozess- und Anwaltskosten) verurteilt. Es stellte sich allerdings heraus, dass er zahlungsunfähig ist und diese hohen Summen nicht bezahlen kann. Die Frau bekam während des Verfahrens Gerichtskostenbeihilfe vom Arbeitsamt.

Nun, nach 2 Jahren ist sie längst wieder berufstätig und hat ein Schreiben bezüglich einer Rückzahlung der PKH erhalten, in dem sie ihr Einkommen und sämtliche Ausgaben auflisten soll.

Sie weiß, dass die Gerichte diese Kosten bis zu 5 Jahre nach dem Prozess noch einfordern können. Doch ist es dann rechtens, obwohl sie den Prozess gewonnen habe und dem Verurteilten die Zahlung aller anfallenden Kosten aufgelegt wurden?

Schon jetzt vielen Dank für nützliche Beiträge! :smile:

Hallo,

Sie weiß, dass die Gerichte diese Kosten bis zu 5 Jahre nach
dem Prozess noch einfordern können. Doch ist es dann rechtens,
obwohl sie den Prozess gewonnen habe und dem Verurteilten die
Zahlung aller anfallenden Kosten aufgelegt wurden?

Wenn/da der Verurteilte zahlungunfähig ist ja.

Grüße

Hallo,

Sie weiß, dass die Gerichte diese Kosten bis zu 5 Jahre nach
dem Prozess noch einfordern können. Doch ist es dann rechtens,
obwohl sie den Prozess gewonnen habe und dem Verurteilten die
Zahlung aller anfallenden Kosten aufgelegt wurden?

Wenn/da der Verurteilte zahlungunfähig ist ja.

Ist es nicht eher so, daß die Bewilligung der PKH zurückgezogen wurden nach § 120 4. ZPO?

Hallo,

so wie ich es verstanden habe geht es nicht darum, dass die PKH an sich zurückgezahlt werden soll, sondern darum, warum die Kosten zu tragen sind obgleich der Gegner diese hätte übernehmen müssen --> aber eben zahlungsunfähig

Grüße