Prozesskostenbeihilfeantrag! Fragen?

Hallo zusammen,

jemand mit einem monatlichen EK i. H. v. ca. 1290 € und monatlichen Fixausgaben i. H. v. ca. 1050 € stellt einen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe. Bekommt dieser jemand diesen Antrag positiv beschieden?

Welche Kosten muss die Person auf jeden selbst noch bezahlen, wenn der Prozesskostenbeihilfeantrag positiv beschieden wurde, wenn
1.) sich die Person in der 1. Instanz selbst vertritt,
2.) die Person sich von Beginn an von einem RA vertreten lässt?

Bitte um eure Anworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

jemand mit einem monatlichen EK i. H. v. ca. 1290 € und
monatlichen Fixausgaben i. H. v. ca. 1050 € stellt einen
Antrag auf Prozesskostenbeihilfe. Bekommt dieser jemand diesen
Antrag positiv beschieden?

Was die reinen Summen angeht: Es gibt PKH-Rechner im Internet. Ansonsten hängt es noch von der Erfolgsaussicht der Klage / Verteidigung resp. von fehlender Mutwilligkeit ab.

Welche Kosten muss die Person auf jeden selbst noch bezahlen,
wenn der Prozesskostenbeihilfeantrag positiv beschieden wurde,
wenn
1.) sich die Person in der 1. Instanz selbst vertritt,
2.) die Person sich von Beginn an von einem RA vertreten
lässt?

Die Person muss die PKH ggf. in Raten abbezahlen, max. aber 48 Raten; außerdem muss sie, wenn sie den Prozess verliert, gem. § 123 ZPO die Kosten der Gegenseite tragen.

Levay

Ansonsten hängt es noch von der Erfolgsaussicht der Klage /
Verteidigung resp. von fehlender Mutwilligkeit ab.

Wie ist das genau zu verstehen?

Die Person muss die PKH ggf. in Raten abbezahlen, max. aber 48
Raten; außerdem muss sie, wenn sie den Prozess verliert, gem.
§ 123 ZPO die Kosten der Gegenseite tragen.

Woran liegt es, ob die PKG abbezahlt werden muss oder nicht? Wie hoch wären z. B. die Kosten bei einem Streitwert von 1200 € von der eigenen Seite, der Gegenseite und dem Gericht selbst?