Prozesskostenermittlung nach Prozess

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an, es gab einen gerichtlichen Vergleich und der Streitwert steht fest.

Wie kann man nachrechnen, welcher Betrag nun von der Prozesskostenhilfe übernommen wurde?

MfG.
Horst

Hallo Horst,

am einfachsten ist es, sie warten die Rechnung ihres Anwalts ab. Dort ist dann genau aufgeschlüsselt, was die Prozesskostenhilfe bezahlt und was sie bezahlen müssen (dem gegn. Anwalt). Kommt hier immer auf die Art des Vergleichs an und welches Honorar sie mit dem Anwalt vereinbart haben.
Schönen Abend noch
Brigitte

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Hallo Brigitte,

vielen Dank für die sehr rasche Antwort.

Leider erhalte ich keine Rechnung meines Anwaltes, da dieser direkt mit dem Gericht abrechnet.

Des weiteren kennt dieser auch nicht die Kosten des gegnerischen Anwaltes und auch die Gerichtskosten sind unbekannt.

Da mir Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt wurde, aber sich nun meine finanzielle Situation deutlich gebessert hat, würde ich nun gerne wissen, welche Kosten auf mich zukommen könnten.

Der Streitwert ist zwar bekannt, allerdings sind dies ja nicht die Prozesskosten, die ich im schlimmsten Fall zurückzuzahlen hätte…

MfG
Horst

Der Anwalt wurde von ihnen beauftragt und wird ihnen auf Verlangen eine Kopie seiner Kostenrechnung an das Gericht senden. Am besten rufen Sie einfach in der Kanzlei an und fragen die zuständige Anwaltsgehilfin. Die kann schnell und unkompliziert nachschauen. Auch sendet das Gericht dem Anwalt immer die Kostenabrechnung des gegnerischen Anwalts zur Prüfung (egal ob dieser auch Prozeßkostenhilfe beantragt hatte oder nicht). So wurde es in unserer Kanzlei immer gemacht. Allerdings dauert das oft 4-6 Wochen nach Prozeßende, bis der Anwalt seine Kosten dem Gericht stellt und die gegn. Rechnung eintrifft.

Hallo,

das ist u.a. abhängig davon, wie hoch der Streitwert ist, wie die Kostenregelung im Vergleich ist. Am besten beim Gericht die Berechnung anfordern.

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Hallo Horst,

PKH gilt zunächst einmal grundsätzlich nur für die Gebühren des eigenen Anwalts.
Der eigene Anwalt hat Ihnen entsprechend dem Streitwert seine Kosten berechnet und die Rechnung übersandt. Von den Gesamtkosten abzuziehen ist der - gemäß der Vereinbarung im Vergleich entsprechende - Anteil (z.B. "… Die Beklagte trägt 8/10 der Kosten … "), die restlichen 2/10 trägt dann die Staatskasse über die Prozesskostenhilfe.

Ggf. können Sie sich auch direkt bei Gericht telefonisch die Zusendung einer Kopie der Anwaltsrechnung erbitten.

Liebe Grüße
Tina Bark

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Hallo Tina,

Vielen Dank für deinen Beitrag.

Die Kosten wurden gegeneinander aufgehoben, eine Rechnung habe ich nie erhalten, da direkt über die PKH abgerechnet wurde.
Um wissen zu können, wie viel der Prozess gekostet hat (also welche Summe über die PKH übernommen wurde), müsste ich dann praktisch bei Gericht um die Zusendung einer Kopie der Anwaltsrechnung meines eigenen Anwaltes, derer des gegn. Anwaltes und derer des Gerichtes bitten.
Oder gibt es auch eine allgemeine Rechnung sämtlicher Prozesskosten (evtl. gibt es ja weitere mir nicht bekannte Posten)?
Müsste ich da nicht bei der Staatskasse (o.ä.) nachfragen, da ja das Gericht lediglich „beschließt“, aber mit den Kosten nichts zu tun hat?