Hallo zusammen,
nehmen wir mal an, es gab einen gerichtlichen Vergleich im Familienrecht und der Streitwert steht fest.
Wie kann man nachrechnen, welcher Betrag nun von der Prozesskostenhilfe übernommen wurde?
MfG.
Horst
Hallo zusammen,
nehmen wir mal an, es gab einen gerichtlichen Vergleich im Familienrecht und der Streitwert steht fest.
Wie kann man nachrechnen, welcher Betrag nun von der Prozesskostenhilfe übernommen wurde?
MfG.
Horst
Hallo Horst,
ich habe Ihnen schon heute per Mail geantwortet.
Bestimmt finden Sie, wenn Sie „Prozesskostenrechner“ oder ähnliches in einer Suchmaschine eingeben, eine Möglichkeit, sogar den konkreten Betrag zu errechnen. (Das hatte ich in meiner Mail anzufügen vergessen)
Liebe Grüße