Ich habe einen Zivilrechtsprozess gewonnen. Ich habe außerdem einen Prozesskostenfeststellungsantrag gestellt. Diesen habe ich nun zurück bekommen. Ich möchte dem gegnerischen Anwalt nun den Streitwert zzgl. den Berechnungen des PKFA in Rechnung stellen. Mach ich da eine Kopie des der Antwort vom Gericht und schicke diese mit oder schreibe ich da nur den festgestellten Betrag mit in das Schreiben?
Ich persönlich würde in so einem Fall aber immer eine Kopie mitschicken, das erspart Nachfragen und eventuelles Hin-Und-Her. Ob es „notwendig“ ist, kann ich Dir aber nicht sagen, ich rate dies nur aus Lebenserfahrung heraus, nicht aus juristischen Kenntnissen…
auch dieser Fall ist wieder in der Ich Form gestellt. Aber zum Glück, weiß ich die Antwort nicht ohne nachzusehen, aber ich denke, dass man sich das auch sparen kann. Denn was würde es denn schaden, ein Kopie zur Vorsicht mitzuschicken oder den eigenen Anwalt zu fragen?
vielleicht habe ich das Prozedere bisher nicht wirklich wahrgenommen. Ich meine, daß die Gerichte den Kostenfeststellungsbeschluß allen Beteiligten automatisch mitteilen. Von daher hatte sich für mich die angefragte Information erübrigt.
Aber in Deinem Falle würde ich grundsätzlich die Berechnung des Gerichtes an die Gegenseite versenden.
Das kann nicht schaden und stellt alle Daten klar dar.
deine Anfrage verstößt leider gegen FAQ 1129. Trotzdem herzlichen Glückwunsch zum gewonnenen Prozess!
P.S. Ich GLAUBE, dass das Gericht bereits eine Abschrift der Entscheidung über die Kostenfestsetzung an deinen Gegner, bzw. dessen RA geschickt hat. Insofern bräuchtest du keine Kopie mehr verschicken. Ich WEIß NICHT, ob du überhaupt zur Zahlung auffordern mußt. Wenn auf der anderen Seite ein RA eingeschaltet ist, wird dieser wahrscheinlich alles nötige veranlassen…
Du siehst: ich habe leider keine Ahnung, wie so etwas abläuft. Die Antwort würde mich aber auch interessieren. Ich würde mich freuen, wenn du mich aufklärst, falls dir jemand anderes weiterhelfen kann.
Ich habe es jetzt mitgeschickt. Die gegnerische RA bekommt keine gesonderte Benachrichtigung über den Entscheid des PKFA. Nur das Urteil bekommt er zugesendet.
Ich muss seinen Mandanten, über ihn, somit zur Zahlung innerhalb einer Frist auffordern.
die Kopie mitzuschicken, schadet bestimmt nicht! Allerdings kann ich dir nicht mit Sicherheit beantworten, wie das üblich ist, weshalb du besser noch ne andere Meinung einholst.
ich verstehe das Problem nicht ganz. Liegt vielleicht an dem Begriff „Prozeßkostenfeststellungsantrag“. So einen Antrag gibt es wörtlich nicht. Ist vielleicht Prozeßkostenhilfeantrag gemeint? Wenn ja, was ist damit gemeint, Sie hätten ihn zurück bekommen? Außerdem: Wenn Sie nicht anwaltlich vertreten waren, welche Kosten wollen Sie der Gegenseite in Rechnung stellen? Den Streitwert kann man der Gegenseite nicht in Rechnung stellen. Ich bitte um Mitteilung, wie das gemeint ist.
Genau genommen heißt es Kostenfestsetzungsantrag. Dabei beantragt man nach einem gewonnenem Prozess alle entstandenen Kosten. Ich habe einen Antrag gestellt und positiv zurück bekommen. Nun musste ich den ausgeurteilten Betrag sowie die entstandenen Prozesskosten der gegnerischen Seite in Rechnung stellen. Meine Frage war dabei, ob ich eine Kopie des Antrags mitschicken sollte. Ich habe nun einfach mal eine mitgeschickt.
ob es gesetzlich vorgeschrieben ist oder nicht kann ich nicht beurteilen, ich würde jedoch stets eine Kopie beilegen, die eine Berechtigung bzw. Forderung nachweist. Der Aufwand einer Kopie hält sich in Grenzen, eine Beglaubigung ist ja nicht notwendig.
Bevor du nochmals nachschreiben musst, lieber gleich beim ersten Mal.
Ich kenne nur einen Kostenfestsetzungsantrag… Das macht normalerweise immer der Anwalt für Sie mit. Ansonsten können Sie beim gegnerischen Anwalt anrufen und nachfragen was er zur endgültigen Beilegung des Rechtsstreits von Ihnen braucht. Sicherlich wird er Ihnen freiwillig die richtige Auskunft geben, da er dann endlich die Sache abschließen kann.