hallo,
angenommen ein ehepartner bekommt prozesskostenhilfe bewilligt - der streitwert liegt bei 10.500 euro. bekommt er dann nur die gerichtskosten auf staatskosten erstattet oder gilt das auch für den anwalt?
angenommen dieser geschiedene ehepartner heiratet wieder und der neue ehepartner verdient gut. wird das dann bei der jährlichen nachfrage zum einkommen mit berechnet, d.h. müssen die prozesskosten dann nachträglich doch noch bezahlt werden?
danke!!
paragraphenmaus
Hallo,
Wikipedia hilft Dir hier weiter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe
da steht eigentlich alles drin, was Deine Frage beantwortet,
viele Grüße
DCK
Frage nicht beantwortet
hallo nochmal,
also ich entnehme, dass der anwalt mit bezahlt wird.
von wiederheirat kann ich nichts entnehmen, ich würde aber mal vermuten, dass bei verdienendem ehepartner neu berechnet und ggf. ratenzahlung vereinbart wird?
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muss man dem gericht dann selbst alles mitteilen oder wartet man ab ob/bis neue auflistung der vermögensverhältnisse gemacht werden muss?
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angenommen Person A wird zu ratenzahlung aufgefordert, wäre das dann ab dem heiratszeitpunkt oder nach der neuauflistung?
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wie hoch wären die kosten bei streitwert 10.500 euro?
merci!
paragraphenmaus