Hallo,
wo im Netz finde ich denn einen passablen Rechner zur Überprüfung, ob jemand Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat?
Tante Google spuckt mir nichts Brauchbares aus.
Gruß
Lawrence
Hallo,
wo im Netz finde ich denn einen passablen Rechner zur Überprüfung, ob jemand Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat?
Tante Google spuckt mir nichts Brauchbares aus.
Gruß
Lawrence
Hallo,
wo im Netz finde ich denn einen passablen Rechner zur
Überprüfung, ob jemand Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat?
Ob jemand Anspruch auf PKH hat, kann dieses Programm allerdings nicht ausrechnen - Voraussetzung dafür ist nämlich, dass die Klagee hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
Gruß,
trobi.
…nicht zu vergessen ist auch der Vermögenseinsatz. 2600,00 EUR sowie 256,00 EUR pro unterhalstsberechtigte Person zählt zum Schonvermögen. Alles darüber ist einzusetzen. Vermögenswerte können Grundvermögen sein, Rücklaufswerte von Versicherungen, der PKW (unter bestimmten Voraussetzungen) etc.
ml.