ich habe gehört bei einer bewilligten PKH wird bis zu 4 Jahre nach Prozessende noch kontrolliert wie hoch das eigene Einkommen zwecks Rückzahlung ist. Was ist dann nach diesen 4 Jahren? Verjähren tut sie ja nicht. Macht es einen Unterschied ob man innerhalb dieser 4 Jahre höheres Einkommen erzielt und dann in Raten zurückzahlt oder gar kein Geld verdient(wegen Schule/Studium). Spielt es auch eine Rolle ob man z. B. nach einem angefertigten Gutachten die Klage evtl zurückzieht oder ob man in den Prozess geht und da verliert? Es geht um eine Verhandlung vor dem Sozialgericht.
Selbst Hartz-IV-Empfänger müssen von ihrem Regelsatz die gewährte PKH mit 50 EUR monatlich abbezahlen.
Auch Stdenten dürften über Einkünfte verfügen oder einer Nebentätigkeit nachgehen…
Dass die Einkommenssituation regelmäßig geprüft wird, um die mögliche Ratenhöhe festzulegen, ist also konsequent.
Da sollte das Prozesskostenrisiko sorgfältig geprüft werden
Selbst Hartz-IV-Empfänger müssen von ihrem Regelsatz die
gewährte PKH mit 50 EUR monatlich abbezahlen.
Hä? Das glaube ich nicht, wovon sollen die das zurückzahlen?
Oft genug klagen H4 Bezieher auch wegen völligem Schwachsinn, dem wäre sicher nicht so, wenn sie das zurückzahlen müssten.
Selbst Hartz-IV-Empfänger müssen von ihrem Regelsatz die
gewährte PKH mit 50 EUR monatlich abbezahlen.
Hä? Das glaube ich nicht, wovon sollen die das zurückzahlen?
Oft genug klagen H4 Bezieher auch wegen völligem Schwachsinn,
dem wäre sicher nicht so, wenn sie das zurückzahlen müssten.
Nun, wegen völligem Schwachsin zu klagen steht jedem frei - nicht jedoch im Rahmen der PKH. Im PKH Bewiligungsverfahren muss geprüft werden ob Mutwilligkeit vorliegt bzw. - zumindest ansatzsweise - Erfolgsaussicht besteht.
Zum Kern der Frage zurückzukommen - regelmäßig zahlen ALG II Empfänger nichts zurück soweit die Leistungen über den Prüfungszeitraum weiterbezahlt werden. Soweit ergänzendes ALG II gezahlt wird als Auffüllbetrag zu einem geringen Einkommen kann Ratenzahlung durchaus angeordnet werden. Das sind aber eher ein geringer Prozentsatz.
also ist es so, dass wenn jemand im Prüfungszeitraum, der meines Wissens nach 4 Jahre bträgt, und darüber hinaus nur ALG II oder Bafög bekommt nichts zurückzahlen muss?
Du sprichst von einem geringen Prozentsatz, bei ALG II und ergänzendem geringen Einkommen. Wird der dann auch über den Prüfungszeitraum hinaus fällig oder endet es automatisch nach 4 Jahren nach Prozessende?