Hallo Ihr Lieben,
Gibt es ein Durchschnittsdauer für die Gewährung der Prozesskostenhilfe? Sind mehr als drei Monate gängig?
Danke im Voraus.
LG Moya
Hallo Ihr Lieben,
Gibt es ein Durchschnittsdauer für die Gewährung der Prozesskostenhilfe? Sind mehr als drei Monate gängig?
Danke im Voraus.
LG Moya
Hallo Ihr Lieben,
Gibt es ein Durchschnittsdauer für die Gewährung der
Prozesskostenhilfe?
Nein.
Sind mehr als drei Monate gängig?
Kommt drauf an. Am Sozialgericht kann die Bewilligung auch schon mal eineinhalb Jahre dauern…
ml.
Sind mehr als drei Monate gängig?
Kommt drauf an. Am Sozialgericht kann die Bewilligung auch schon mal eineinhalb Jahre dauern…
Kann man da nicht Untätigkeitsklage erheben?
(Und dafür natürlich auch Prozesskostenhilfe beantragen … )
Kann man da nicht Untätigkeitsklage erheben?
(Und dafür natürlich auch Prozesskostenhilfe beantragen … )
Oftmals ergeht die Entscheidung hinsichtlich der Gewährung von PKH am SG erst mit der Endentscheidung weil die Gewährung von PKH am Sozialgericht - wenn man auf das Vorliegen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abstellt - nur Formsache ist. Der Großteil der verhandelten Angelegenheiten sind SGB II Sachen und damit ist die Mittellosigkeit im Sinnen der Voraussetzungen für die PKH Gewährung oft gleich offenkundig.
ml.