Hallo,
angenommen jemand klagt vor dem Arbeitsgericht. Diese Person gewinnt den Prozess. Die zu verlierende Partei wurde aufgefordert einen Betrag X zu zahlen. Dieser kommt die Partei aber nicht nach. Der Kläger kann nun die Zwangsvollstreckung einleiten, was er aber aus fin. Gründen nicht macht. Der Kläger bekommt den Titel zugeschickt.
Nun nach ca. 18 Monaten bekommt der Kläger Post vom Arbeitsgericht mit der Aufforderung seine fin. Mittel darzulegen. Sind sie zu hoch kann es passieren das er die bewilligte Prozesskostenhilfe zurueck erstatten muss.
Ist dies rechtens?
Müsste das eigentlich nicht die Partei die verloren hat?
Liebe Grüße Alex
PS: Sollte ich im falschen Brett gepostet haben, so bitte ich darum den Artikel ins richtige Brett zu schieben 