Prozeßkostenhilfe

Ich habe ein Problem.
Und zwar habe ich Prozeßkostenhilfe beantragt, da ich arbeitslos war. Stehe aber seit 2 Wochen wieder in Arbeit. Nun teilt mir der Anwalt in einem Schreiben mit, das mir diese zwar grundsätzlich gewährt werden kann, aber nur , wenn ich einer höheren Ratenzahlung zustimme. Ich denke mir, das das nur ein eigenes Anliegen des Anwalts ist und nicht einer Gesetzesgrundlage entspricht, das man nur Hilfe bekommt, wenn die Raten höher gezahlt werden. Liege ich da richtig?
Denn die Hilfe bezieht sich doch auf die ausstehenden Kosten. Wenn ich genug zahlen könnte, brauchte ich dieses alles doch nicht in Anspruch nehmen. Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.
Ich weiß leider auch nicht genau, ob ich mit meiner Frage hier richtig bin, da ich wer-weiss-was heute das erste Mal nutze.
Bin aber über jeden Ratschlag dankbar.

Gruß
Mira

Hallo Mira,

schön daß du den Weg zu uns gefunden hast.

Prozeßkostenhilfe wird einkommensabhängig gewährt. Es kann also entweder der gesamte Betrag von der Landeskasse getragen werden, oder aber eine Ratenzahlung gewährt werden. Auch Anzahl und Höhe der Raten nach wird nach deinem Einkommen berechnet. Da du jetzt wieder in Arbeit stehst, kann es also sein, daß der Anwalt beim Durchrechnen deines Antrags auf Gewährung von PKH festgestellt hat, daß du über der Einkommensgrenze für eine komplette Übernahme der Prozeßkosten gerutscht bist.

Wenn dir PKH gewährt wird, darf der Anwalt keine Gebühren mehr von dir fordern. Die Raten, welche er jetzt ankündigt, wären an die Landeskasse zu zahlen.

Genaues zur Höhe der Raten und zur grundsätzlichen Gewährung von PKH kann ich dir natürlich ohne Zahlen nicht sagen. Die Aussicht, den Prozeß zu gewinnen (eine weitere Voraussetzung für die Gewährung von PKH), kann ich - weil ich kein ausgebildeter Jurist bin - nicht einschätzen.

Gruß
Daniel Scholdei

Toll, danke, da ist mir aber schon mit geholfen.
Es geht um ein 2 Jahre bestehendes Scheidungsverfahren. Mein Anwalt, den ich zuerst hatte, ist mit den Geldern seiner Mandanten untergetaucht ( hört sich abenteuerlich an, ist aber leider so passiert) und der jetzige Anwalt ist mir von Amtswegen zugewiesen worden. ich zahl die Kosten ja eh schon ab, deshalb leuchtete mir das ganze nicht ein. war halt mit dem alten Anwalt so ausgemacht und das ist für mich nach wie vor bindend. denk ich mir jedenfalls. falls ich da auch falsch liegen sollte, wär ich über eine neue Auskunft dankbar.
Gruß
Mira

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