Prozesskostenhilfe

Liebe/-r Experte/-in,
Ich muß wohl meine minderjährigen Kinder, vor Gericht vertreten, in eine Erbsache, Sie sind Erben, kann ich Prozesskostenhilfe beantragen, da ich außer 6Stunden Job, Witwenrente kein anderes Einkommen habe, meine Kinder bekommen Waisengeld, kann ich Prozesskostenhilfe beantragen?

Danke im voraus!

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Nimm deine einkommensnachweise und versuche einen Beratungsbeihilfeschein für Beratende Zwecke zu erhalten. Diesen erhälst du auf den zuständigem Amtsgericht.
Dein Einkommen mit 2 Kindern darf einen bestimmten Satz nicht überschreiten ca. 1300 euro glaub ich. Dann kannst du PKH bekommen. Achte aber darauf das diese ohne Ratenzahlung ist. Und vorher genehmigt wird.

Ich weiss nicht wo das Problem liegt, ich selber habe mich hier Rat- und Hilfesuchend an dieses Forum gewandt, statt antworten erhalte ich Anfragen von ebenfalls Hilfesuchenden, ihr lest meine Frage anscheinend nicht?
Maria

Liebe/-r Experte/-in,

Ich muß wohl meine minderjährigen Kinder, vor Gericht
vertreten, in eine Erbsache, Sie sind Erben, kann ich
Prozesskostenhilfe beantragen, da ich außer 6Stunden Job,
Witwenrente kein anderes Einkommen habe, meine Kinder bekommen
Waisengeld, kann ich Prozesskostenhilfe beantragen?

Danke im voraus!