Hallo Experten,
ich poste hier für eine Freundin. Folgende Frage:
Bekommt der Nachfolgeanwalt weiterhin die bewilligte Prozesskostenhilfe, wenn im laufenden Scheidungsverfahren der Anwalt gewechselt wird?
Muss man den alten Anwalt dann selber was nachzahlen?
Grüße Almut
Prozesskostenhilfe
HALLO ALMUT,
also aus Erfahrung und aus der Praxis kann ich Dir berichten, dass der nachfolgende Anwalt wieder Prozesskostenhilfe beantragen muss. (Formular ausfüllen und Beleg beifügen etc.)
Es liegt aber immer im ermessen des Gerichtes, ob es dem NAchfolgeanwalt PKH bewilligt oder nicht.
Mir stellt sich nur die Frage, warum soll man während eines laufenden Scheidungsverfahrens den anwalt wechseln?? Aus der Praxis habe ich schon einiges mitbekommen aber wohre weiß ich. dass der nächste Anwalt meine Interessen genauso vertritt?? Diese Entscheidung muss sehr gut überlegt werden.
Eventuell würde ich nocheinmal drüber nachdenken!! Woher kommst Du denn??
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