Guten Tag
wer kann mir weiterhelfen? folgende Frage:
wenn ich Prozesskostenhilfe bekommen habe, wie kommt es dann , das der Anwalt immer noch von mir- relativ hohe Gebühren haben möchte? PKH bewilligt! aber er kommt und sagt da wären Sachen offen die ihm über PKH nicht gezahlt worden sind.Summe gesamt 922.- + 147.-Mehrwertsteuer = 1068.- er hätte nur 850.- von Gerichtskasse erhalten und ich muss die Differenz zahlen. Das hat er schon paar mal gemacht- und ich habe immer bezahlt,jetzt habe ich mich geweigert und auf mein PKH verwiesen. Reisekosten (Abwesendheitsgeld)? was ist das denn? Obwohl ich PKH habe- musste ich bei diesem Anwalt schon gute 600.-€ lassen mit PKH ist das ok?
Vielen Dank für eure Antwort
Hallo Sandyros!
Also ich habe bisher zweimal Prozesskostenhife erhalten und musste da nicht einen Cent zubezahlen.
Nur kann der Anwalt bei der PKH nur das allernötigste abrechnen und wird so wohl versuchen von dir noch etwas rauszuschlagen.
Ich an deiner Stelle würde mal beim Gericht, das die PKH- Bescheinigung ausgestellt hat nachfragen.
Viele Grüsse, eule
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hallo,
wenn der anwalt zu den stadtlichen zahlung noch geld von dir haben will, stimmt da was nicht.
solltest du seine hilfe vor der bewilligung der Prozesskostenbeih. in anspruch genommen haben, hat er auch das recht dir diese in rechnung zu stellen.
1.gehe zu einem anwalt und frage den, ob es rechtens ist von deinem anwalt dir die mehrkosten aufzuerlegen
(diese auskunft solltest du normaler weise umsonst erhalten)
2.lasse dir eine genaue kosten aufschlüsselung geben und lasse diese vom gericht überprüfen (da wo antrag auf Kostenübername gestellt wurde )
3.bei unstümmigkeiten des anwalts und deiner person wecksle den anwalt.
ein Pflichtverteidiger darf auch keine rechnungen schreiben da er den mindestsatz vom staat gezahlt bekommt.
mfg vensen
Danke für eure Antworten, ich habe mich bei Gericht kundig gemacht und was bekam ich gesagt- „Sie sind zu früh zu einem Anwalt gegangen!“ -ja was soll das denn? So wie ich es jetzt verstanden habe, muss ich die Summe zahlen, weil es nicht! zur Anklage kam und deshalb keine PKH zur Anwendung kam. Alles was der Anwalt unternommen hatte, muss ich nun selbst zahlen. Soweit ok (oder auch nicht)Ist es aber nicht Pflicht des Anwaltes mir im Vorfeld zu sagen wie und was auf mich zu kommen könnte, wenn ich schon aktiv werde? Woher sollte ich denn wissen- das es nicht weiter verfolgt wurde, weil die Gegenseite keine PKH bekam und somit nicht weiter machte. (Sie hatte keine Aussicht auf Erfolg!)Gebühren für etwas was der Streitwert gewesen wäre- kann ich so nicht nach voll ziehen! Ok- seine Bemühungen und seine Auslagen verstehe ich noch aber die Gebühr für etwas, wenn es zu Anklage gekommen wäre- das ist für mich nicht verständlich.
MfG Sandyros
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Hallo,
ianal.
weil die Gegenseite … nicht weiter machte.
Sprich mal mit Deinem Anwalt, ob seine Aufwendungen nicht vom Gegner bezahlt werden müssen.
Kommt natürlich drauf an, um was es ging und wie die Sache nun GENAU ausgegangen ist.
Gruß
loderunner
Danke für eure Antworten, ich habe mich bei Gericht kundig
gemacht und was bekam ich gesagt- „Sie sind zu früh zu einem
Anwalt gegangen!“ -ja was soll das denn? So wie ich es jetzt
verstanden habe, muss ich die Summe zahlen, weil es nicht! zur
Anklage kam und deshalb keine PKH zur Anwendung kam. Alles was
der Anwalt unternommen hatte, muss ich nun selbst zahlen.
Hi Sandy,
mancher Anwalt verlangt für jede Minute Gespräch Geld, das nicht von der PKH getragen wird. Bei guten Erfolgsaussichten kann das Gericht noch mal über diese Kosten entscheiden.
Viel Erfolg
Borat