Prozeßkostenhilfe

Hallo zusammen, mich beschäftigt wieder einmal eine brisante
Frage und bin gespannt, ob mir jemand diese beantworten kann.
Es geht um Prozeßkostenhilfe - kann jemand Prozeßkostenhilfe
für die 2. Instanz (Landesarbeitsgericht) beantragen oder gilt
das nur für die 1. Instanz?
Danke für alle Antworten.
Gruß Harry

Hallo!

Jemand kann für jedes gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe beantragen.

Puh,das war schwer.

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Danke für die Antwort. Noch eine weitere Frage: Wo wird der ent-
sprechende Antrag gestellt? Für die 1. Instanz beim Arbeitsgericht?
Für die 2. Instanz beim Landesarbeitsgericht? Oder einfach beim
örtlichen Amtsgericht? Wird der Anwalt dann vom jeweiligen Gericht
bestimmt oder kann sich dieser Jemand seinen Anwalt selbst suchen,
der dann letztendlich Prozeßkostenhilfe beantragt?
Es wäre sehr schön, wenn ich auch auf diese Fragen Antworten be-
käme. Besten Dank schon dafür.
Gruß Harry

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Hallo

Man kann sich seinen Anwalr selber suchen. Dieser hat dann in der Regel auch gleich einen PKH-Antrag parat, den man ausfüllen und mit Belegen „garnieren“ muß. Abgabe erfolgt spätestens vor dem ersten Gerichtstermin beim jeweiligen Richter. Besser ist natürlich, man macht frühzeitig alles fertig, gibt es dem Rechtsanwalt und der reicht das ganze ein.

Gruß,
LeoLo