Hallo Leute,
ich habe folgende Frage:
Wenn sich Person A entscheidet, sich von seinem Ehepartner (Person B) zu trennen und der Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt wurde, mit der Begründung, dass der Partner B genug Geld verdient, um die Kosten zu übernehmen, sich Partner B aber weigert, kann B dazu verpflichtet werden?
Ich denke dabei vor allem daran, dass A die Scheidung einreicht und B soll zahlen, obwohl A die Scheidung eingereicht hat.
Danke für eure Hilfe!
Gruß
MK
Hallo,
Wenn sich Person A entscheidet, sich von seinem Ehepartner
(Person B) zu trennen und der Antrag auf Prozesskostenhilfe
abgelehnt wurde, mit der Begründung, dass der Partner B genug
Geld verdient, um die Kosten zu übernehmen, sich Partner B
aber weigert, kann B dazu verpflichtet werden?
Ja. Person A verklagt die Person B auf Prozesskostenvorschuss. Das wird wohl das Gericht mit der Kostenübernahme durch B gemeint haben.
Ich denke dabei vor allem daran, dass A die Scheidung
einreicht und B soll zahlen, obwohl A die Scheidung
eingereicht hat.
Wer die Scheidung einreicht, spielt dabei keine Rolle. Es spielt nur eine Rolle, wer in der Lage ist die Kosten zu bezahlen.
Gruß
Ingrid
Jo, und ich könnte mir vorstellen, daß der Vorschuß später wieder verrechnet wird beim ehelichen Vermögen. Also wenn aufgeteilt wird, bekommt A dann den gewissen Satz weniger zugesprochen, weil er ja schon sozusagen „einen Teil in Anspruch genommen hat“.