Prozesskostenhilfe-Antrag

ist es möglich nach dem Einreichen eines PKH-Antrages und der Stellungnahme der Gegenseite, in seiner abschließenden eigenen Stellungnahme noch inhaltliche Änderungen an der Klage vorzunehmen, also bspw. einen Punkt in einer Forderung zu streichen ?

Theo

Hallo Theo,

meines Wissens hängt die inhaltliche Veränderung einer Klage nicht an einem PKH-Antrag in der Weise, dass man da nichts mehr machen könnte.

Allerdings ist jede inhaltliche Veränderung der Klageforderung eine Klageänderung, die für den Kläger zu Kosten führt, egal, ob man die Klage erweitert oder verringert. Deshalb ist so etwas stets genau zu überlegen.

Gruß, bebro

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