Prozesskostenhilfe - Anwaltskosten

Hallo alle zusammen !

Folgender Fall:
Person A (minderjährig, vertreten durch die Kindesmutter) verklagt B wegen Kindesunterhalt. A bekommt Prozesskostenhilfe und verliert den Prozess daraufhin. Nun trägt die PKH Ihre Anwaltskosten und die Gerichtskosten.

Die Kosten des Anwaltes von Person B müsste A nun tragen. Da diese aber nichts hat, wird B diese wohl selbst zahlen müssen, da er als Auftraggeber gegenüber seinem Anwalt zahlungspflichtig wäre.

Gibt es eine Möglichkeit für Person B die Kosten von A wiederzuholen ? Wer tritt dann für diese Kosten ein (A ist ja minderjährig). Die Kindesmutter, die den ganzen Prozess angezettelt hat ? Kann B die Kosten von der KM einfordern (so nach dem Motto „Eltern haften für Ihre Kinder“) ?

Vielen Dank für eure Tipps !
Olli

Servus!

Gibt es eine Möglichkeit für Person B die Kosten von A
wiederzuholen ?

Der Anwalt von Person B wird sicherlich einen Kostenfestsetzungsantrag stellen - und zwar gegen Person A, denn die hat geklagt und nicht ihre Mutter, die hat sie nur vertreten. Wenn der Kostenfestsetzungsbeschluss da ist, kann daraus 30 Jahre lang die Vollstreckung betrieben werden - gegen Person A (s. o.).

Und: „Minderjährig“ heißt nicht „unvermögend“. Ich zB hatte kurz nach der Konfirmation wesentlich mehr auf dem Sparbuch als heute…