Prozesskostenhilfe Beweislast

Hallo

Kann mir jemand sagen welche Beweislast man haben muss, damit man Prozesskostenhilfe bekommt?

Der „Fall“

Person A schließt mit B und C ein Dienstleistungsvertrag. B und C erfüllen diesen aber nicht.

A hat Als Beweise den Kontoauszug der Überweisung und SMS Verlauf wo der Vertrag bzw. die Vereinbarung getroffen wurde.

Würde A damit Prozesskostenhilfe bekommen?

und was ist wenn B und C einfach behaupten die Dienstleistung wurde erbracht? müssten B und C das beweisen? oder reicht dort einfach die Behauptung?

Es geht um knapp 5000€ !

Prozesskostenhilfe ist eine Leistung die der Staat Bedürftigen vergibt.
Man muß also bedürftig sein um Prozesskostenhilfe zu bekommen.
Ob das auf Dich zutrifft, kannst Du da errechnen:
http://www.pkh-rechner.de/ ramses90

Hallo

Du benutzt das Wort hier nicht richtig. Beweislast hat derjenige, der etwas vor Gericht beweisen muss, wobei andernfalls pauschal davon ausgegangen wird, der zu beweisende Fall sei nicht eingetreten.

Es ist also in jedem mir vorstellbaren Falle günstiger, die Beweislast nicht zu tragen.

Aber egal, es ist verständlich, was du wissen willst.

Prozesskostenhilfe bekommst Person A ja dann, wenn sie der entsprechenden Bewilligungsstelle glaubhaft machen kann, dass sie eine gute Chance hat, den Prozess zu gewinnen (und natürlich, dass sie nicht genug Geld hast, sich einen Rechtsanwalt zu leisten. Person A hat also von ihrem letzten Geld diese beiden Dienstleister bezahlt?)

Wäre es möglich mitzuteilen, um welche Art von Dienstleistung es sich handelt?

Viele Grüße

Kann man sich das nicht denken ? :smile:

Wer überweist denn 5000 € vorab und schließt Verträge und Leistungsumfang per SMS ab ?

Ich kann’s mir nicht denken. Mein einziger Gedanke: „Wie kann man nur so … sein!“
An was denkst Du?

Ich auch nicht.
Ich dachte am ehesten an einen Privatdetektiv. Der kriegt zumindest oft Vorschüsse, wenn man den Kriminalromanen glauben darf.

Noch eher hätte ich mir irgendeine Dienstleistung krimineller Art vorgestellt (Auftragsmord?), aber ich glaube nicht, dass jemand wegen so etwas Prozesskostenhilfe beantragen wollen würde.

kein Privatdetektiv keine Kriminellen Auftrag. der Vertrag wurde natürlich Schriftlich gemacht, in der SMS ist nur der Beweis das die Leitung nicht erbracht wurde…

Nein mach ich nicht! der Vertag ist schriftlich. in der SMS steht der Beweis das die Leitung nicht erbracht wurde.

Hallo
dann geh doch einfach zum Gericht und beantrage Prozesskostenhilfe. Anders wirst du kaum in Erfahrung bringen können, ob man sie in diesem Falle kriegen kann oder nicht.
Oder sag Person A, dass sie das tun soll, falls sie nicht mit dir identisch ist.
Viele Grüße