Hallo
Kann mir jemand sagen welche Beweislast man haben muss, damit man Prozesskostenhilfe bekommt?
Der „Fall“
Person A schließt mit B und C ein Dienstleistungsvertrag. B und C erfüllen diesen aber nicht.
A hat Als Beweise den Kontoauszug der Überweisung und SMS Verlauf wo der Vertrag bzw. die Vereinbarung getroffen wurde.
Würde A damit Prozesskostenhilfe bekommen?
und was ist wenn B und C einfach behaupten die Dienstleistung wurde erbracht? müssten B und C das beweisen? oder reicht dort einfach die Behauptung?
Es geht um knapp 5000€ !