Hallo,
folgendes Problem:
Ehescheidung. Beide waren 8 Jahre verheiratet. Sie erhält erstmal Trennungsunterhalt plus eine kleine Rente. Er reicht die Scheidung ein, ihre Anwältin beantragt Prozesskostenhilfe für die Scheidung usw.
Die Prozesskostenhilfe wird zugesagt, der Zahlungszeitraum und die monatlichen Raten werden vereinbart. Ausgerechnet wurde die Höhe der Rückzahlung der Prozesskostenhilfe von dem Trennungsunterhalt, also insg. 1400 Euro. Nun will er so schnell wie möglich die Scheidung und nicht weiter zahlen (kein nachehelichen Unterhalt). Damit kommt er erstmal nicht durch, sondern er bekommt die Rechnung zugeschickt bzw. das sie hier auch noch einiges zurück zu zahlen hat, Prozesskostenhilfe 1.700 Euro und das sie das alleine von einer Rente nicht kann weder das dieses auf Staatskosten läuft. Die Richterin geht im Vorfeld schon auf 800 Euro Unterhalt von 1.400 runter, da sieauf ihre Rente noch Versorgungsausgleich erhält. Nun läuft die Frist, er soll sich äußern, was und wie lange er selbst noch meint, zahlen zu können. Beide versuchen sich privat zu einigen, was eigentlich auch klappt. Beide hatten auch noch keine Zeit sich mit ihren Anwälten über diesen Versuch zu einigen, da dreht sien Anwalt wieder an der Schraube und erklärt, Unterhalt nur noch ein Jahr, noch weiter runter mit dem Unterhalt allgemein, weil… während ihre Anwältin Bezug drauf nimmt und gegen diskutieriert. Beide erhalten diese Schreiben und ein Schreiben des Amtsgerichtes, was beide nicht verstehen. Ihre Anwälte sind im Urlaub…
Es steht geschrieben: Die Vorsitzende wies darauf hin, das sie für die Folgesache nachehelicher Unterhalt Prozesskostenhilfe bewilligen werde, da auch nich ehebedingte Krankheit zum Unterhaltsanspruch führt.
Es sei nur die Frage zu klären, ob dieser zu befristen sei.
Beschlossen und verkündet:
Die der Antragsgegenerin bewilligte Prozesskostenhilfe erstreckt sich auch auf die Folgesache nachehelicher Unterhalt soweit ab Rechtskraft der Scheidung, ein monatliicher Unterhalt von 800 Euro geltend gemacht wird…
??? Im übrigen wird der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen. ???
Was soll denn der letzte Satz wieder bedeuten. ?
Danke
Dagmar