Prozesskostenhilfe/Insolvenz des Gegners

Hallo,

ich würde mich freuen, wenn mir hierzu jemand Auskunft geben könnte:

Ein privater Kläger klagt wegen Baumängeln gegen eine Bauträger-GmbH. Hohe Gerichtskosten, zahlreiche Gutachter - der Kläger muss PKH beantragen, diese wird bewilligt, Ratenzahlung festgesetzt. Der Kläger bekommt in den meisten Punkten Recht, jedoch nach Vorlage aller Gutachten, noch vor Urteilsverkündung, erklärt sich der Gegner zahlungsunfähig, sein Insolvenzantrag wird mangels Masse vor Gericht abgelehnt.
In solchen Fällen kann es ja sein, dass der obsiegende Kläger dennoch auch zur Kostentragung der Gerichts- und Anwaltskosten des verlierenden Gegners herangezogen wird.
Wie sieht es in diesem Fall bei bewilligter Prozesskostenhilfe der obsiegenden Partei und Insolvenz des Verlierers aus? Wer trägt welche Kosten?

Vielen Dank schon mal für Hilfe und Ratschläge!

Wie sieht es in diesem Fall bei bewilligter Prozesskostenhilfe
der obsiegenden Partei und Insolvenz des Verlierers aus? Wer
trägt welche Kosten?

Der Staat. Das ist ja der Sinn der PKH. Die Insolvenz führt nur dazu, dass der Beklagte nicht zahlen muss. Stell es dir so vor: Wenn der Kläger verloren hätte, hätte er wegen der PKH keine Gerichtskosten zahlen müssen. Nun kann er doch nicht sogar gewinnen und trotzdem Gerichtskosten zahlen müssen. Das wäre ja widersinnig.

Ja, logisch scheint mir das auch - aber man weiß ja nie. Auf jeden Fall herzlichen Dank!