Im Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) steht unter
(I) ‚Sonstige Zahlungsverpflichtungen‘
und unter
(J) ‚Besondere Belastungen‘
Welche Dinge können hier eingetragen werden bzw. welche sind Abzugsfähig?
z.B.:
Handyverträge, Telefonrechnung, Internet-Anschluss/-Flatrate, Fitnesscenter, Mieterbund-Beitrag, Studiengebühren, Semesterbeitrag, Kfz-Steuer, GEZ-Gebühren, Kontogebühren, Dispo-Kredit-Zinsen, Arzt-Praxisgebühren(10€ je Quartal), oder ähnliches?
Im Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) steht unter
(I) ‚Sonstige Zahlungsverpflichtungen‘
Ich denke, hier sind alle regelmässigen wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen gemeint … Vereinsgebühren, Restschuld bei Ratenzahlungen die gleichzeitig als Vermögensgegenstand bezeichnet werden können usw.
und unter
(J) ‚Besondere Belastungen‘
besondere Belastungen sind für mich persönlich alle Belastungen, die nicht direkt beeinflussbar sind, wie z.B. Unterhaltszahlungen, Unfall und dessen Kosten, Autorep., Kreditraten (s. unter Punkt I)
Welche Dinge können hier eingetragen werden bzw. welche sind
Abzugsfähig?
Ob Handyrechnung, Tel. und Flat, Fitnesscenter und Praxisgebühr darunter zählt, wage ich zu bezweifeln, denn dass sind nicht unbedingt notwendige Ausgaben, versuchen kann man es ja trotzdem.
Mieterbund-Beitrag, Studiengebühren, Semesterbeitrag, Kfz-Steuer, Kontogebühren und Dispo-Kredit-Zinsen, würde ich bejahen, zählt aber m.E. unter Werbungskosten bzw. öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen.
Aber jeder RA den du für deinen Prozess aussuchst und das Mandat annimmt, ist verpflichtet dir bei der Ausfüllung zu helfen.