Prozesskostenhilfe rückforderbar?^

Hallo Leute!

Ich habe von zwei Fällen aus meinem erweiterten Umfeld gehört, die mir ungeheuerlich erscheinen.

  1. Eine Bekannte von mir hat sich im August 2005 von ihrem damaligen Mann scheiden lassen. Weil sie zu dem Zeitpunkt arbeitslos war und ALG I bezog, hat sie Prozesskostenhilfe beantragt, um die Kosten der Scheidung finanzieren zu können.

  2. Ein anderer Bekannter hat sich im Februar 2007 von seiner Frau scheiden lassen und wg. seines geringen Einkommens ebenfalls Prozesskostenhilfe beantragt.

In beiden Fällen fordert das Gericht jetzt die Prozesskostenhilfe zurück. Begründung in beiden Fällen: Man habe ja jetzt soviel Einkommen, dass sie die gewährte Prozesskostenhilfe zurückzahlen müssten.

Meine beiden Fragen nun:

  1. Ist das überhaupt zulässig und wenn ja, warum?

  2. Könnte ein Arbeitsloser, der sich jetzt hat scheiden lassen und PKH bewilligt bekommt, noch in 10 Jahren, wenn er dann erst wieder einen Job hätte, in Gefahr laufen, die PKH auch zurückzahlen zu müssen, oder ist das irgendwann verjährt?

Auf Eure Antworten freut aus dem gallischen Dorf

Euer Asterix:smile:

Hallo,

die Prozeßkostenhilfe ist vom Grundsatz her zunächst einmal ein Darlehen…
Damit soll auch einkommensschwachen Bürgern die Möglichkeit
gegeben werden,sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren.
Daher erhält PKH auch nur derjenige,dessen Prozeß hinreichende
Aussichten auf Erfolg hat…insofern ist die PKH auch ein „Instrument“ zur Einschätzung der „Erfolgsaussichten“ eines Verfahrens…:smile:

Die PKH kann innerhalb von 4 Jahren nach dem Abschluß des Gerichtsverfahrens zurückgefordert werden,wenn der Empfänger in der Zwischenzeit wieder „Leistungsfähig“ geworden ist…

Hallo,

entschuldigt, wenn ich mich hier kurz einklinke:

Wie sieht es in einem ähnlichen Fall im Zivilrecht aus, wenn derjenige mit PKH den Prozess gewinnt? Holt sich der Staat dann die Kosten bei der Gegenseite? Oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun, d.h. nach wie vor müsste man innehalb von vier Jahren das „Darlehen“ zurückzahlen, man könnte aber entsprechende Kosten von dem jenigen holen, der den Prozess verloren hat?

Grüße
Andreas

Hallo Andreas,

gewinnt derjenige,der die Prozeßkostenhilfe bei Gericht beantragt hat,das Verfahren,so muss die unterlegene Partei diese Kosten tragen (wie auch bei einem ganz normalem Zivilverfahren).Einzige Ausnahme ist das
Arbeitsrecht,hier gibt es in der 1. Instanz keine Zahlunsgpflicht der
unterlegenen Partei.

mfg

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Hallo!

  1. Ist das überhaupt zulässig und wenn ja, warum?

Gestatte, dass ich mit einer Gegenfrage antworte: Ist diese Frage ernst gemeint? Es handelt sich schließlich um Steuergelder, mit denen die Prozesse finanziert werden, und wo bitteschön liegt das Interesse der Steuerzahler an der Scheidung Deiner Bekannten, dass sie deren Kosten tragen sollen?