„Mandant A“ ist mit einer aktuellen Rechtsangelegenheit zu einem Rechtswanlt gegangen. „Mandant A“ hat mit seinem Anwalt besprochen Prozesskostenhilfe zu beantragen und hat nun den Antrag bereits zum Ausfüllen vom Anwalt zugeschickt bekommen.
„Mandant A“ zieht allerdings in Betracht, den Analt zu wechseln. Der bisherige Anwalt hat jedoch bereits einige Schriftstücke an die Gegenpartei verfasst.
Kann „Mandant A“ den Anwalt problemlos wechseln (angenommen ihm wird PKH bewilligt) oder gibt es dabei Schwierigkeiten und geht das nicht so einfach?
Sollte „Mandant A“ lieber vor Antragstellung den Anwalt wechseln? Doch dann müsste „Mandant A“ für die bisherigen Kosten des Anwalts selbst aufkommen oder?
Danke für Eure Hilfe!
Simone