Prozesskostenhilfe/-vorschuss bei Verheirateten

Ich las neulich in der Wikipedia zur Prozesskostenhilfe, dass man bei Einkommen unter 15€ keine Prozesskostenhilfe zurückzahlen müsste. Weiterhin las ich im Internet, dass das Einkommen des Ehepartners prinzipiell nicht angerechnet wird, er aber irgendwie einen Prozesskostenvorschuss leisten könnte.

Folgender hypothetischer Fall interessiert mich:
Angenommen eine Familie mit Kindern. Er arbeitet nicht, sondern kümmert sich um den Nachwuchs. Sie verdient die Brötchen. Er verklagt berechtigterweise (ist ja eine Voraussetzung zur Gewährung) eine Behörde. Das Kindergeld wird an ihn überwiesen (was aber keine Rolle spielen sollte, da es ja nicht für ihn ist).
Er hat also kein Einkommen, seine Partnerin bezahlt aber natürlich die Miete, Essen, Kleidung, etc.

Erfüllt er die unter 15€-Klausel? Und was hat es genau mit dem Prozesskostenvorschuss auf sich? Die Wikipedia wird da leider nicht konkret. Wann genau müsste sie Prozesskostenvorschuss leisten?

Hallo,
ist dort eigentlich eindeutig beschrieben; wird bewilligt, wenn Klage Aussicht auf Erfolg und nicht mutwillig ist; allerdings kann nach -4- Jahren das Gericht prüfen, ob „noch Bedürftigkeit“ besteht und falls sich die wirtschaftliche Situation geändert hat, muss er die PKH zurückzahlen, entweder in Raten, teilweise oder in voller Summe.

lG