hallo,
kann bzw. darf ein gericht die bewilligung für prozesskostenhilfe ( im nachinein ) überprüfen und evt. rückgängig machen. welche regeln gelten.
dnke Fritz d9
Hallo,
auf dieser Internetseite findest Du Informationen wie auch einen Rechner für Prozesskostenhilfe
http://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/
Gruß Merger
Ja darf das Gericht. Innerhalb von vier Jahren kann geprüft werden und ggf. sogar aufgehoben werden.