Liebe/-r Experte/-in,
„Jemand“ hat in 2007 Prozesskostenhilfe bekommen.
Jetzt hat er Unterlagen vom Amtsgericht bekommen - wurde nach Einkommen und Vermögen gefragt.
Inzwischen hat „er“ für eigene Familie 1 Wohnung günstig ersteigert und zahlt Kreditzinsen.
Ausserdem hat seine Mutter auf seine Name weitere 2 kleine Wohnungen notariel umgeschrieben.
Bbeide wohnungen sind vermietet, Miete bekommt aber seine Mutter lebenslang (beim Notar festgelegt)
Frage: mit solch „Vermögen“ muss er Prozesskostenhilfe jedenfalls zurück zahlen und wie viel Geld hat meine Familie tatsächlich zum Leben spielt dann keine Role mehr?
Zweite frage: Hilfe wurde in 2007 geleistet - wenn z.B. Ratenzahlungen vereinbehrt werden - …Spielt hier 4- Jahriger Frist irgendwie eine Role?
Für alle Tipps - danke sehr im Voraus!
Jürgen
Sorry, da bin ich überfragt.
Bitte einen entsprechenden Fachanwalt konsultieren.
GUTEN TAG JÜRGEN
ALSO PRO KOPF STEHEN DIR IM MONAT GENAU 1028.- EURO ZU, DAS BELÄUFT SICH AUF DIE PFÄNDUNGSFREIGRENZE! WAS DARÜBER HINAUS IST MUSS NATÜRLICH DAS GERICHT BZW: GLÄUBIGER BEKOMMEN! ALSO DU MUST DAS ZURÜCK ZAHLEN WEN MINDESTENS EINMAL IM JAHR VOM GERICHT EINE ZAHLUNGSERRINERUNG BEI DIR EINGEGANGEN IST!WEN EINE RATENZAHLUNG VEREINBART WERDEN SOLL, SOLLTEST DU DICH MIT DEM GERICHT UNTERHALTEN IN WELCHEM UMFANG UND HÖHE! IN DER REGEL KANN MAN MIT DEN LEUTEN SPRECHEN UND DIE GEHEN DARAUF EIN! ICH HOFFE ICH KONNTE DIR SOWEIT HELFEN UND WÜNSCHE DIR VIEL ERFOLG UND FROHE FESTTAGE UND EIN GUTES RÜBERKOMMEN INS NEUE JAHR
EIN LIEBER GRUSS NOCH CHARLY
Prozesskostenhilfe wird regelmäßig als Darlehen gezahlt.
Wenn du also bei dem Prozess Recht bekommst, zahlt normalerweise die Gegenseite die Kosten. Wenn das nicht der Fall ist, bleibt das Darlehen erst einmal bestehen. Von Zeit zu Zeit wird dann deine Leistungsfähigkeit überprüft. Als Besitzer dreier Eigentumswohnungen bist du nicht bedürftig, und musst selbstverständlich das Darlehen zurück zahlen. Dass sich das Gericht jetzt meldet, geschieht ja genau jetzt, um die Verjährung zu hemmen.
Hans
Hallo, Jürgen,
damit kenne ich mich nicht so gut aus. Vielleicht findest Du ja was im Gesetzestext § 120 ZPO.
LG W.
Hallo, habe von Prozesskostenhilfe keine Ahnung.
Ingeborg