Prozesskostenhilfe zurückzahlen?

Wenn ein Mensch vor 2,5 Jahren PKH ohne Eigenleistung bewillgt bekommen hat,Was sind die häufigste Schritte des Amtgerichtes nach der Überprufung der PKH?Stellt das Amtsgericht eine Rate
fest oder alles was über diese Grenze( 386,00 € ) übersteigt, wird es
gepfändet? Wie hoch kann die Rate sein, wenn ein Mensch 1.000,00 €
Nettoeinkommen(nach Abzügen)hat? Und wie lange muss sie dann noch diese zurückzahlen , weiter 4 Jahre oder werden diese 2,5 Jahre eingerechnet(also,noch 1,5 Jahre)?

Du findest unter
http://dejure.org/gesetze/ZPO/115.html

was du suchst.

etwas sehr grob formuliert ist für einen Single die Pfändungsfreigrenze bei ca. 900 €, womit sie ihre Grundversorgung und Mite, im Prinzip Lebenshaltungskosten bestreiten muss.
(http://de.wikipedia.org/wiki/Schonvermögen)

Und eine ähnliche Fragestellung, wurde mal in 2006 beantwortet:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Rückzahlung-der-Proz…