Prozesskostenhilfe

Hallo!

Eine Bekannte muß sich auf einen
Prozess einlassen.
Nun braucht sie dafür natürlich
einen Anwalt. Leider ist sie aber
auch noch arbeitslos und kann sich
so einen eigentlich gar nicht leisten.
Kann sie irgendwie auf finanzielle Hilfe
hoffen, und wenn ja wo?

Vielen Dank im voraus.

Schleif Sie zum Sozialamt! (Nachweise über Einkommen und Vermögen mitbringen, damit dort geprüft werden kann, ob die Voraussetzung zur gewährung vorliegen)

Viel Glück

Alex.

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Schleif Sie zum Sozialamt! (Nachweise
über Einkommen und Vermögen mitbringen,
damit dort geprüft werden kann, ob die
Voraussetzung zur gewährung vorliegen)

Dem vorgenannten Tipp würde ich nicht folgen; das Sozialamt ist dafür nicht zuständig. Wenn man auf Nummer sicher gehen will, geht man zunächst zum gericht und läßt sich einen sog. Beratungsschein ausstellen (Bescheid vom Arbeitsamt mitnehmen!). Mit dem zum Anwalt. Dieser wird dann bei Gericht Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen. Doch Achtung: diese deckt nur die Gerichtskosten und die Kosten des EIGENEN Anwalts. Sollte man unterliegen, muss man die Anwaltskosten der Gegenseite aus der eigenen Tasche zahlen.

Annex: Will man selbst klagen, wird der Anwalt die Klage unter der Bedingung der Gewährung von PKH erheben.

KEIN GELD = KEIN RECHT
Doch Achtung: diese

deckt nur die Gerichtskosten und die
Kosten des EIGENEN Anwalts. Sollte man
unterliegen, muss man die Anwaltskosten
der Gegenseite aus der eigenen Tasche
zahlen.

Annex: Will man selbst klagen, wird der
Anwalt die Klage unter der Bedingung der
Gewährung von PKH erheben.

was ist wenn man zuunrecht verurteilt wurde und sich verteidigen will ??
vor dem OLG -ist grundsätzlich Anwaltszwang.
kann man diesen nicht zahlen, unterliegt man
ausschließlich und nur, weil man kein Geld für den Anwalt hat.
unterliegt man in der ersten Instanz, wird in der Berufung keine PKH gezahlt.

HAST DU KEIN GELD HAST DU KEIN RECHT.
ALSO IST RECHT KÄUFLICH und nicht unabhängig