um kurz mal was zu erklären:
Vor 4 Jahren befand ich mich in der Berufsausbildung und trat als Nebenklägerin in einem Gerichtsverfahren auf.
Den Prozess haben wir leider verloren. Damals wurde mir Prozeßkostenhilfe gewährt, muss aber dazu sagen, dass ich mich nicht erinnern kann, je einen Antrag ausgefüllt zu haben (geht das überhaupt ohne Antrag?? Hab ich das einfach so vergessen?)
Letzte Woche bekam ich Post. Ich hätte jetzt zwei Wochen Zeit etwas auszufüllen, was meine wirtschaftlichen Verhältnisse darlegt (natürlich mit Belegen).
Ich fing also dummerweise an das auszufüllen, ohne vorher zu lesen (typisch ich…)
Nun steht auf diesem Blatt (Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen VErhältnisse - Anlage zum Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe, die notwendigen Belege sind hinzuzufügen-)
"zu E)
Zu ihren Angaben müssen Sie die notwendigen Belege beifügen.
Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit sind insbesondere Lohn und Gehalt.
Anzugeben sind die Bruttoeinnahmen des letzten Monats VOR DER ANTRAGSSTELLUNG.
Falls Sie monatlich mehr oder weniger oder mehr verdienen, geben Sie bitte die niedrigeren, bzw. höheren Durchschnittseinnahmen an. Erläutern Sie diese auf einem besonderen Blatt.
Urlaubs-, Weihnachtsgeld und andere einmalige oder unregelmäßige Einnahmen bitte gesondert unter „Andere Einnahmen“ angeben.
Beizufügen sind:
eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung der Arbeitsstelle für die letzten Zwölf Monate VOR DER ANTRAGSSTELLUNG;
2… usw."
Ich verstehe jetzt nur noch Bahnhof. Wird diese Blatt jetzt als Antrag gewertet?
Ich kann mich echt nicht mehr daran erinnern, einen Antrag gestellt zu haben.
Ich hab nur noch bis Freitag Zeit. Hab ich die Möglichkeit die Frist erstmal zu verlängern oder so, indem ich da immer Teile des Antrags hinschicke, so dass Sie sehen, dass ich wenigstens reagiere?
Heißt das jetzt, dass das als Antragsstellungsdatum gilt und
die meine Gehaltsabrechnungen von davor haben wollen und gar
nicht von heute?
ich vermute, dass du damals PKH bekommen hast.
Die PKH muss zurückgezahlt werden. Hierzu bekommt man dann (jährlich?) einen Fragebogen über die wirtschaftlichen Verhältnisse. Diesen muss man auch ausfüllen!!
Solltest du ALG bekommen reicht evtl. die Zusendung des Bescheids und macht ein Ausfüllen des Fragebogens entbehrlich.
Gemessen an deinen Einkünften werden dann Ratenzahlungen festgelegt. Diese Raten musst du dann maximal 2 Jahre bezahlen. Damit ist dann die Rückzahlung erledigt, auch wenn dadurch nicht die kompletten Kosten erstattet wurden.
Prozesskostenhilfeanträge werden häufig nicht schriftlich gestellt. Manchmal kommt es vor, dass solche Anträge noch
in der mündlichen Verhandlung zu Protokoll genommen werden. Wenn man angeschrieben wird, dass man solche
Formulare ausfüllen soll, kann das folgende Gründe haben. Nachdem Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, ist die
Sache damit häufig nicht erledigt. Die Gerichte schauen in den Jahren nach dem Verfahren nochmal, ob die
wirtschaftliche Verhältnisse sich wesentlich gebessert haben (und ob man dann die Prozesskosten zahlen kann).
Wenn man in Zeitnot ist, sollte man sich dort melden und um noch etwas Zeit bitten. So eilig haben es die Behörden
meistens nicht. Wenn man über den Antrag noch etwas herausfinden möchte, sollte man vielleicht einfach mal dort
anrufen oder darum bitten mal die Unterlagen von damals einsehen zu dürfen.
Wenn man darüber hinaus über die damit zusammenhängenden Rechtsfragen informiert werden möchte, sollte
man vielleicht mal im Internet nach „Prozesskostenhilfe“ nachschauen oder einen Anwalt befragen.
in gewissen Zeitabständen - meist alle zwei Jahre - fragen die Gerichtskassen nach, ob sich seit der Gewährung der PKH in der finanziellen Situation dessen der die Bewilligung bekommen hat, wesentliches geändert hat.
Hat er jetzt z. B. ein wesentlich höheres Einkommen als damals bei der Bewilligung, muss die gewährte PKH (teilweise oder ganz) zurückbezahlt werden.
Formular ausfüllen über die momentane finanzielle Situation und gut ist es.
Genaueres kannst Du erfahren, wenn Du beim Amtsgericht in der REchtsberatungsstelle oder auch bei der Gerichtskasse anrufst.
Einfach mal mit Begriffen wie Rückzahlung PKH oder Rückzahlung Prozesskostenhilfe googeln.
Gruß
Ingrid
Hallo,
Heißt das jetzt, dass das als Antragsstellungsdatum gilt und
die meine Gehaltsabrechnungen von davor haben wollen und gar
nicht von heute?
ich vermute, dass du damals PKH bekommen hast.
Die PKH muss zurückgezahlt werden. Hierzu bekommt man dann
(jährlich?) einen Fragebogen über die wirtschaftlichen
Verhältnisse. Diesen muss man auch ausfüllen!!
Solltest du ALG bekommen reicht evtl. die Zusendung des
Bescheids und macht ein Ausfüllen des Fragebogens entbehrlich.
Gemessen an deinen Einkünften werden dann Ratenzahlungen
festgelegt. Diese Raten musst du dann maximal 2 Jahre
bezahlen. Damit ist dann die Rückzahlung erledigt, auch wenn
dadurch nicht die kompletten Kosten erstattet wurden.