Prüfbericht nach §34 c für Bauträger

Hallo,

kann auf den Prüfbericht bei einem Bauträger verzichtet werden, wenn dieser ausschließlich nur selbst erbaute Immobilien vertrieben bzw. verkauft hat? Im Geschäftsjahr wurden keine provisionspflichtigen Maklertätigkeiten durchgeführt.

Wenn ja, mit welcher Begründung kann man dies gegenüber dem Landratsamt mitteilen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Hallo!

Gerade der Bauträger ist ja verpflichtet den Prüfbericht abzugeben. Der Immobilienmakler ist seit einigen Jahren dazu nicht mehr verpflichtet.

Mit der Begründung der Bauträger hat nur Bauträgertätigkeit gemacht kommt man aus der Nummer nicht raus.

gruß

derschwede77