Prüfkriterien bei Kleinkrafträdern §21 StVZO

Welche Kriterien werden bei der Einzelzulassung gemäß §21 StVZO für Kleinkrafträder angewendet?

Hintergrund: Ich plane den Bau eines Velomobils (mehrspuriges Fahrrad mit Vollverkleidung) mit Motorunterstützung.
Gemäß EU-Regelung wäre alles bis 250Watt Leistung das bei 25km/h (±2,5km/h Toleranz) abriegelt als sogenanntes Pedelec Zulassungsfrei, da ein solches Fahrzeug aber schon mit bloßer menschlicher Tretleistung in der Ebene über 50km/h erreicht reicht mir das nicht aus.

Ich bin deshalb am Überlegen ob es sich lohnt eine Einzelzulassung als Kleinkraftrad (bis 45km/h) zu versuchen. Das deckt zwar immer noch nicht den gesamten Geschwindigkeitsbereich des Fahrzeugs ab, aber wenn ich schneller als 45km/h fahren will muss ich das halt selber erstrampeln :wink:

Für die Überlegung fehlt mir aber die wichtigste Information: Wieviel kostet mich so ein Spielchen und welche zusätzlichen Kriterien muss ich erfüllen um das so wie gewünscht betreiben zu können?
Das Velomobil soll aus einem tragenden GFK/CFK Gestänge bestehen und eine Vollverkleidung aus speziell behandeltem Nylon bekommen (Wasserdicht und Windabweisend). Es ist derzeit geplant die üblichen Fahrradkomponenten (hydraulische Felgenbremsen an allen drei Rädern, normaler Kettenantrieb mit Kettenschaltung, Marathon Plus Bereifung, Gesamtgewicht

Hallo Justus,

ich bin Fachlehrer für Berufskraftfahrer und kann sicherlich manches beantworten. Aber mit dem Bau und der rechtlichen Zulassung eines Velomobils kenne ich mich nicht aus und kann Dir leider nicht weiterhelfen.

Beim TÜV anzufragen finde ich gut. Möglicherweise ist die lokale Prüfstelle aber auch zu klein und mit Deiner Anfrage überlastet. Schau doch mal ob Du eine größere Stelle findest. Je nach Wohnort ist evtl. auch der DEKRA zuständig. In den neuen Bundesländern und in Berlin besitzt der Verein nämlich den Status einer „Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr“ wie der TÜV in den alten Bundesländern, kann also auch Hilfe und Info geben.

Viel Erfolg beim Bau des Velomobils und schöne Grüße aus Wiesbaden

Andreas

Hallo Justus,

Das Thema ist zu komplex, die Antwort kann Dir letztlich nur der geben, der die Abnahme durchführt…Mache es so wie beim Arzt, frag nicht einen, sondern konsultiere ein Duzent! DEKRA und GTÜ nicht vergessen!

Gruß
Mike

Hallo allerseits,

danke schonmal für die Hinweise, ich hatte gerade zwei Telefongespräche, eines davon mit der GTÜ.
Nach deren Auskunft benötige ich für die Abnahme die Dienste eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr und die gibt’s (in Süddeutschland) nur beim TÜV. Der folgende Anruf beim TÜV führte dann zu einem kurzen Gespräch mit einem Ingenieur in der örtlichen Niederlassung in dem er ein paar Rückfragen stellte und versprach sich schlau zu machen.

Mal gespannt was da jetzt bei rauskommt.

Danke schonmal für eure Eingaben, sie haben mich jedenfalls einen Schritt weitergebracht.

Gruß,
Justus

Hallo nochmal,

um das ganze zu einem Abschluss zu bringen: nach mehreren Telefonaten mit dem TÜV wurde ich schliesslich in München fündig.
Die zuständige Person teilte mir in einem Schreiben mit, dass ein entsprechendes Fahrzeug als L2e eingestuft würde.
Geprüft werden müssen:
Bremsen (keine Felgenbremsen), Elektromagnetische Verträglichkeit, Beleuchtung, etc. Reifen, Spiegel und Beleuchtung müssen eine Bauartgenehmigt sein.
Eine eventuelle Scheibe muss aus Verbundglas sein und ebenso bauartgenehmigt sein.

Die Rahmenfestigkeit muss eigentlich nachgewiesen werden, ist aber „evtl. nicht nötig“.

Die Einzelabnahme kostet 5000€, und liegt damit um den Faktor 10 über den geplanten Baukosten.

Insofern: Nevermind und danke trotzdem für’s Antworten!

Gruß,
Justus