Welche Kriterien werden bei der Einzelzulassung gemäß §21 StVZO für Kleinkrafträder angewendet?
Hintergrund: Ich plane den Bau eines Velomobils (mehrspuriges Fahrrad mit Vollverkleidung) mit Motorunterstützung.
Gemäß EU-Regelung wäre alles bis 250Watt Leistung das bei 25km/h (±2,5km/h Toleranz) abriegelt als sogenanntes Pedelec Zulassungsfrei, da ein solches Fahrzeug aber schon mit bloßer menschlicher Tretleistung in der Ebene über 50km/h erreicht reicht mir das nicht aus.
Ich bin deshalb am Überlegen ob es sich lohnt eine Einzelzulassung als Kleinkraftrad (bis 45km/h) zu versuchen. Das deckt zwar immer noch nicht den gesamten Geschwindigkeitsbereich des Fahrzeugs ab, aber wenn ich schneller als 45km/h fahren will muss ich das halt selber erstrampeln
Für die Überlegung fehlt mir aber die wichtigste Information: Wieviel kostet mich so ein Spielchen und welche zusätzlichen Kriterien muss ich erfüllen um das so wie gewünscht betreiben zu können?
Das Velomobil soll aus einem tragenden GFK/CFK Gestänge bestehen und eine Vollverkleidung aus speziell behandeltem Nylon bekommen (Wasserdicht und Windabweisend). Es ist derzeit geplant die üblichen Fahrradkomponenten (hydraulische Felgenbremsen an allen drei Rädern, normaler Kettenantrieb mit Kettenschaltung, Marathon Plus Bereifung, Gesamtgewicht