Hi,
normalerweise muss die Bank nicht prüfen, denn ein Barscheck ist eine unbedingte Anweisung des Ausstellers an die Bank, gegen die Vorlage des Schecks an den Inhaber eine Geldsumme zu zahlen.
Viele Banken verlangen aber trotzdem einen Personalausweis desjenigen, der einlösen will und notieren auch die Daten. Der Grund ist einfach der, dass eine Bank ein sogenannter „ordentlicher Kaufmann“ ist, dem im Geschäftsverkehr eine gewisse Sorgfalt obliegt. Wenn z.B. die Bank hätte erkennen müssen, dass das aufgrund der Gewohnheiten des Ausstellers völlig ungewöhnlich ist, hätte sie nachfragen müssen. In dieser schnellebigen Zeit kennen aber die wenigsten Mitarbeiter der Bank die wenigsten Kunden, geschweige denn deren Gewohnheiten, deshalb macht die Bank das aus Eigenschutz. Natürlich kann der Ausweis geklaut sein, deshalb zahlen die Banken Schecks an Dritte (so heisst das, wenn nicht der Aussteller selbst kommt) nur in begrenzter Höhe bar aus.
Der Verrechnungsscheck ist da sicherer (und auch viel üblicher), denn es kann jederzeit festgestellt werden, wer ihn eingereicht hat. (Genauer : auf welchem Konto er eingereicht wurde). Wenn man allerdings einen Verrechnungsscheck klaut, ist es auch nicht mehr weit, sich einen Ausweis zu klauen und ein Konto damit einzurichten. So ist der Dieb völlig anonym.
Gruss Hans-Jürgen
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