Prüfpflicht bei Bareinlösung eines Schecks

Flgender Fall:
Jemand wird überfallen, der Räuber erbeutet einen Barscheck, der auf das Opfer ausgestellt war. Der Scheck wird einglöst. Muss die Bank prüfen, ob der Einlöser dazu berechtigt ist? Ich würde mal sagen nein? Es handelt sich übrigens im Fall um einen Inhaberscheck. Das sollte man noch dazu sagen. Prüfen die Banken bei Inhaberschecks die Person/Identität?Falls ja, in welchen Fällen?

Wenn ich es richtig sehe ist der einzige Weg den Scheck sicherer zu machen, daraus einen Verrechnungsscheck zu machen? Dann kann man wenigstens nachvollziehen, auf wessen Konto das Geld geflossen ist. Richtig?

Hi,

normalerweise muss die Bank nicht prüfen, denn ein Barscheck ist eine unbedingte Anweisung des Ausstellers an die Bank, gegen die Vorlage des Schecks an den Inhaber eine Geldsumme zu zahlen.

Viele Banken verlangen aber trotzdem einen Personalausweis desjenigen, der einlösen will und notieren auch die Daten. Der Grund ist einfach der, dass eine Bank ein sogenannter „ordentlicher Kaufmann“ ist, dem im Geschäftsverkehr eine gewisse Sorgfalt obliegt. Wenn z.B. die Bank hätte erkennen müssen, dass das aufgrund der Gewohnheiten des Ausstellers völlig ungewöhnlich ist, hätte sie nachfragen müssen. In dieser schnellebigen Zeit kennen aber die wenigsten Mitarbeiter der Bank die wenigsten Kunden, geschweige denn deren Gewohnheiten, deshalb macht die Bank das aus Eigenschutz. Natürlich kann der Ausweis geklaut sein, deshalb zahlen die Banken Schecks an Dritte (so heisst das, wenn nicht der Aussteller selbst kommt) nur in begrenzter Höhe bar aus.

Der Verrechnungsscheck ist da sicherer (und auch viel üblicher), denn es kann jederzeit festgestellt werden, wer ihn eingereicht hat. (Genauer : auf welchem Konto er eingereicht wurde). Wenn man allerdings einen Verrechnungsscheck klaut, ist es auch nicht mehr weit, sich einen Ausweis zu klauen und ein Konto damit einzurichten. So ist der Dieb völlig anonym.

Gruss Hans-Jürgen
***

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Nachtrag
Nachtrag:
Mir fällt noch eine Frage ein:
Ich gehe mit einem Barscheck der von einer Hamburger Bank stammt zu einer Bank in München, um ihn einzulösen. Geht das überhaupt? Ich glaub nicht oder? Das ginge nur, wennes ein Verrechnungsscheck ist?Falls ja, wie stellt die Bank in München fest, ob das Konto bei der Hamburger Bank gedeckt ist?

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Hallo Michael,

wenn der Barscheck vom Kontoinhaber unterschrieben ist, kann ihn die bezogene Bank (nur die in Hamburg) nach Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Unterschrift an jeden Inhaber auszahlen.

Ein Verrechnungsscheck wird (von jeder Bank) nur zur Verrechnung, also zur Gutschrift auf ein Bankkonto angenommen. Dann kann man später zwar nachvollziehen, welchem Konto der Betrag gutgeschrieben wurde, läuft dem Geld aber vielleicht trotzdem hinterher.

Eine Möglichkeit die Sicherheit zu erhöhen ist die Verwendung von Orderschecks anstelle der sonst gebräuchlichen Inhaberschecks. Diese Orderschecks kann nur der auf dem Scheck genannte Empfänger seiner Bank zur Gutschrift einreichen. Hierfür muss er auf der Rückseite des Schecks unterschreiben. Oder er vermerkt mit Unterschrift auf der Rückseite des Schecks, welcher anderen Person („an Order von…“) die Bank den Betrag gutschreiben darf.

Gruß

Thomas

Hi nochmal,

einen Scheck an Dritte kann man in der Regel nur in der kontoführenden Filiale bar einlösen. Das liegt zum einen an der Disposition (Deckung), aber der stärkere Grund ist noch, dass ja auch die Unterschrift des Ausstellers geprüft werden muss. Während man einen Kontosaldo auch elektronisch abfragen kann, sind die Unterschriften bei den meisten Banken nur papierhaft hinterlegt. (Es gibt schon Verfahren mit gescannten Unterschriften, aber das haben nur wenige).
Auch wegen der Prüfung der Ordnungsmässigkeit verweisen die meisten Banken an die kontoführende Filiale.

Verrechnungsschecks werden nicht „eingelöst“, sondern zur Gutschrift auf ein Konto eingereicht. Das geht orts- und bankenübergreifend.

Gruss Hans-Jürgen
***

Nachtrag:
Mir fällt noch eine Frage ein:
Ich gehe mit einem Barscheck der von einer Hamburger Bank
stammt zu einer Bank in München, um ihn einzulösen. Geht das
überhaupt? Ich glaub nicht oder? Das ginge nur, wennes ein
Verrechnungsscheck ist?Falls ja, wie stellt die Bank in
München fest, ob das Konto bei der Hamburger Bank gedeckt ist?

Danke
Hi!

Wollte mich nur für die sehr fundierten Antworten bedanken :smile:)