Hallo, wir sind verzweifelt und ratlos.
Unsere Enkelkinder wurden wegen einer psychischen Erkrankung der alleinsorgeberechtigten Mutter jetzt in einem Heim untergebracht.Inwiefern ist das Jugendamt verpflichtet zu prüfen ob innerhalb der Familie die Möglichkeit der Unterbringung und Aufnahme der Kinder möglich ist.
Der leibliche Vater der Kinder befindet sich z. Zt. in Haft und uns wurde bisher der Umgang verwehrt ( aus Rücksicht auf die Kindesmutter, welche das nicht wollte )
Welche Möglichkeiten haben wir nun ???
Jugendämter prüfen alle Möglichkeiten und schöpfen auch alle positiven Möglichkeiten aus, um Kinder „gut“ unterzubringen. Wenn es nicht möglich ist, das Ihre Enkelkinder in der Familie aufzuziehen, muss schon gravierende Gründe im Raum stehen.Mir wäre es lieber Ihnen was Positives zu schreiben,als das oben.
Hallo zurück,
das Problem ist, dass die Kindesmutter dieses nicht will. Offenbar hat man ihr Einverständnis zur Unterbringung der Kinder eingeholt, welches sie möglicherweise nur gegeben hat, wenn ihre Bedingungen zur Unterbringung angenommen werden. Behält sie das Sorgerecht, kann sie auch jederzeit die Unterbringung abbrechen und ihre Kinder wieder zu sich holen.
Allein aus Kostengründen prüft das Jugendamt regelhaft eine Unterbringung bei Familienangehörigen. Leider scheint das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrer Tochter von dieser als nicht so glücklich empfunden zu sein und daher hat man auf dem Amt offenbar die wesentlich teurere Variante wählen müssen, um den Kindern helfen zu können. Offenbar gab es keine Alternativen.
Mein Tipp: Versuchen Sie als Großeltern einen engen Kontakt zu Ihren Enkeln aufrechtzuerhalten.
Wenn die Kindesmutter einverstanden ist, können Sie sicherlich den Kontakt zur Einrichtung suchen und den Kiddies Gutes tun. Sie haben eigentlich eine sehr wichtige Funktion als Großeltern und sind gleichermaßen wichtig!
Das ist vielleicht erst nicht viel, aber immerhin etwas, was zudem auch wachsen kann.
Lassen Sie sich nicht aus dem Kontakt drängen. Vielleicht gelingt sogar eine Versöhnung mit der Kindesmutter und es gibt zu einem späteren Zeitpunkt mehr Möglichkeiten als heute.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihren Bestrebungen.
Mehr Infos zu Jugendhilfe und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz in meinem Buch: „Hilfe, mein Kind bockt!“
Erhältlich im Buchhandel und im Internet unter www.hilfe-mein-kind-bockt.de
Herzliche Grüße
Martin Pfennigschmidt
Ja, so hätte ich das auch angenommen , aber leider scheint zumindest in unserem Fall das nicht so zu sein.
Selbst der ehemalige Leiter des Jugenamtes unserer Stadt ( jetzt nur noch eherenamtlich tätig ) rät uns prüfen zu lassen ob das Amt seiner Prüfpflicht nachgekommen ist. Nur von wem ???
mfG
Jetzt weiß ich was Sie gemeint haben.
Ich würde folgendes Vorschlagen:
Am besten wäre es wenn Sie sich eine Rechtsauskunft beim Anwalt holen, und sich beraten lassen. Und dem Anwalt würde ich auch danach fragen.Wenn es mich nicht gant viel Irrt, wäre da eine Gebühr zwischen 30 und 50 Euro fällig.
vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort
Ist eigendlich schon sehr logisch.
Es handelt sich nicht um meine Tochter sondern die ehem. LG unseres Sohnes. (erklärt vielleicht einiges )
Wir werden alles tun um uns nicht ins Abseits schieben zu lassen. Wie es aussieht wird uns nur der Weg einer neuerlichen Umgangsrechtsklage bleibenoder Hoffen daß Ihr das Sorgerecht entzogen wird ( sorry !)
mfG eine totunglückliche Omi
PS ein schönes Wochenende an ALLE
Hallo zurück,ielleicht manches )
das Problem ist, dass die Kindesmutter dieses nicht will.
Offenbar hat man ihr Einverständnis zur Unterbringung der
Kinder eingeholt, welches sie möglicherweise nur gegeben hat,
wenn ihre Bedingungen zur Unterbringung angenommen werden.
Behält sie das Sorgerecht, kann sie auch jederzeit die
Unterbringung abbrechen und ihre Kinder wieder zu sich holen.
Allein aus Kostengründen prüft das Jugendamt regelhaft eine
Unterbringung bei Familienangehörigen. Leider scheint das
Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrer Tochter von dieser als
nicht so glücklich empfunden zu sein und daher hat man auf dem
Amt offenbar die wesentlich teurere Variante wählen müssen, um
den Kindern helfen zu können. Offenbar gab es keine
Alternativen.
Mein Tipp: Versuchen Sie als Großeltern einen engen Kontakt zu
Ihren Enkeln aufrechtzuerhalten.
Wenn die Kindesmutter einverstanden ist, können Sie sicherlich
den Kontakt zur Einrichtung suchen und den Kiddies Gutes tun.
Sie haben eigentlich eine sehr wichtige Funktion als
Großeltern und sind gleichermaßen wichtig!Das ist vielleicht erst nicht viel, aber immerhin etwas, was
zudem auch wachsen kann.
Lassen Sie sich nicht aus dem Kontakt drängen. Vielleicht
gelingt sogar eine Versöhnung mit der Kindesmutter und es gibt
zu einem späteren Zeitpunkt mehr Möglichkeiten als heute.Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihren Bestrebungen.
Mehr Infos zu Jugendhilfe und dem Kinder- und
Jugendhilfegesetz in meinem Buch: „Hilfe, mein Kind bockt!“
Erhältlich im Buchhandel und im Internet unter
www.hilfe-mein-kind-bockt.deHerzliche Grüße
Martin Pfennigschmidt
Ganz, lieben Dank , das werden wir tun !
Drücken Sie uns fest die Daumen, uns bricht sonst das Herz bei dem Gedanken an unsere beiden Kleinen.
Es kann und darf doch nicht sein, daß Kinder leiden müssen weil Erwachsene Machtspielchen treiben und ihre Rachegelüste stillen wollen.
Ich versteh das einfach nicht !
ein schönes Wochenende !
Hallo Friemel,
vermutlich hat das JA der Mutter bereits das Sorgerecht durch einen Gerichtsbeschluss entziehen lassen und ist nun Amtsvormund.
Falls Ihr tatsächlich keinen regelmäßigen Kontakt haben konntet, wird es schwer sein das JA davon zu überzeugen, dass die Kinder in Eure Obhut kommen sollten.
Ihr könnt dies aber schriftlich beim JA und beim Familiengericht beantragen und zumindest darum bitten, dass über Euer Angebot ein Gespräch geführt wird.
Wie alt sind die Kinder und können sie einen Wunsch äussern?
Wer ist der Amtsvormund und wißt Ihr wer für den Hilfeplan im JA zuständig ist?
Viel Glück,
Reinhard
Guten Morgen,
Um die Frage genau beantworten zu können, bräuchte ich noch einige Informationen.
Seit wann das JA an eurem Fall mit drin hängt
Um welche psychische Störung es sich handelt
Mit welcher Begründung die Kindesmutter den Umgang mit euch zu den Kindern nich wünscht
Aber allgemein kann ich sagen… das Jugendamt ist zum sofortigem handeln verpflichtet, wenn das Kindeswohl nach Anbetracht des JA’S gefährdet ist. Aussderdem ist das Recht der Mutter zu gewährleisten. (manchmal leider nicht immer zum Wohle der Kinder).
Nach BGB § 1685 Abs 1 ist der Umgang mit den Grosseltern nur dann zu zulassen, wenn es dem Wohle des Kindes entspricht. Ein Recht auf einklagen des Umgangsrechts für Großeltern hat nicht immer den gewünschten Erfolg.
Ein Erfolg besteht nur dann, wenn ihr nachweisen könnt, daß ihr regelmässigen Kontakt zu den Kindern gepflegt habt.
Dann noch ein Tipp: wäre vielleicht ratsam in Erfahrung zu bringen, inwiefern oder inwieweit das JA bereits gehandelt hat… Sorgerechtsentzug / Aufenthaltsbestimmungsrechtentzug… und den zuständigen Amtsvormund zu kontaktieren.
Um ein Gespräch beim JA bitten.
Beim evtl. Gespräch kommt es darauf an, inwieweit das JA euch als Großeltern in der Lage sieht sich um die Kinder zu kümmern, um den Kindern einen normalen Alltag zu ermöglichen.
Das JA wird euch unter Umständen ganz private Fragen stellen…
Nach eurem Einkommen… ob ihr arbeitet oder von Sozialleistungen lebt ob ihr Schulden habt usw.
Sollte das JA den Umgang zulassen, und euch evtl. die Kinder für den Zeitraum x zur Pflege überlassen, steht euch auch Pflegegeld und das Kindergeld zu egal ob ihr grosselten seit…
Eine Fremdunterbringung ist sicherlich immer teuerer als familiäre Unterbringung, aber für das JA steht immer das Wohl des Kindes im Vordergrund.
Ach ja es kann auch sein, dass man euch zum Verhältnis zur Mutter befragt… als Beispiel… wurde viel gestritten usw.
Das gemeine ist, man weiß nie - wirklich was gesagt wurde um den Umgang mit euch zu verhindern.
Ich hoffe, euch geholfen zu haben. Viel Glück
Deern50
Leider sind Ihre Enkelkinder nicht die einzinsten, die unter den Streitereien der Eltern zu leiden haben.
Ich drücke Ihnen ganz fest die Daumen.
Ein schönes Wochenende
Hallo deern50
Erstmal herzlichen Dank für die Antwort.
Oh Gott, es ist eine lange und schwierige Sache.
Ich versuche es dennoch.
Ausgangspunkt ist eine Straftat unseres Sohnes.
Die Kindesmutter (völlig überfordert) ließ sich in Psychiatrie einweisen (traum. Belastungsstörung , so die Diagnose). Ihre Mutter ,welche schon immer eifersüchtig auf unser bis dahin sehr gutes Verhältnis war setzte sie stark unter Druck und aggierte gegen uns - mit großem Erfolg.
Die Mutter betreute die Kinder ca 1 Jahr , wir kämpften vor Gericht darum unsere Enkel sehen zu dürfen und wurden abgeschmettert.
Begründung , es sei der Kinsesmutter nicht zuträglich und würde Ihre Gesundung beeinträchtigen wenn wir Umgang mit den Kindern haben.
Uns wurde das „Recht“ zugestanden den Kindern zu bes. Anlässen etwas zu schenken und uns sollte vierteljährlich über die Kinder berichtet und Photos geschickt werden.
Dies geschah sporatisch und die Informationen liefen auf solche Infos hinaus wie : Sind gesund alles o.k.
Auch nicht von der Kindesmutter selbst mitgeteilt
Dann erfuhren wir von der Heimunterbringung.
(Durch eine Unterhaltsforderung an unseren Sohn)
Auf unsere Nachfrage beim JA wurde auf den Datenschutz verwiesen und wir erfuhren nichts über die Gründe der Einweisung.
Auf Grund dieser Nachfrage wurde uns dann vorgeworfen die Kinder „auflauern“ zu wollen und ihnen nach zu spionieren.
Jetzt versucht man gerade uns unter Androhung gerichtlicher Schritte dazu zu bewegen freiwillig (bis auf weiteres !)auf unser winziges Informationsrecht ganz zu verzichten.
Irgendwie beißt sich ständig die Katz in den Schwanz.
Inzwischen befindet sich die Kindesmutter seit über 1 Jahr in der geschlossenen Anstalt. Seit Juli sind die Kinder ( 5 und 4 Jahre ) im Heim.
Wir wissen einfach nicht mehr weiter und nicht mehr an wen wir uns wenden sollen !
Wir erwarten ja nicht einmal die Kleinen zu uns nehmen zu dürfen. Wir wünschen uns doch nur sie wenigsten sehen zu dürfen.
Übrigens waren wir für die Kinder immer die wichtigsten Bezugspersonen neben den Eltern und haben uns Tag und Nacht um sie gekümmert wann immer wir gebraucht wurden.Das könnte jederzeit, jeder bezeugen.
freundliche Grüße
Hallo friemel
Um die Frage genau beantworten zu können, bräuchte ich noch
einige Informationen.
Seit wann das JA an eurem Fall mit drin hängt
Um welche psychische Störung es sich handelt
Mit welcher Begründung die Kindesmutter den Umgang mit euch zu
den Kindern nich wünschtAber allgemein kann ich sagen… das Jugendamt ist zum
sofortigem handeln verpflichtet, wenn das Kindeswohl nach
Anbetracht des JA’S gefährdet ist. Aussderdem ist das Recht
der Mutter zu gewährleisten. (manchmal leider nicht immer zum
Wohle der Kinder).Nach BGB § 1685 Abs 1 ist der Umgang mit den Grosseltern nur
dann zu zulassen, wenn es dem Wohle des Kindes entspricht. Ein
Recht auf einklagen des Umgangsrechts für Großeltern hat nicht
immer den gewünschten Erfolg.Ein Erfolg besteht nur dann, wenn ihr nachweisen könnt, daß
ihr regelmässigen Kontakt zu den Kindern gepflegt habt.Dann noch ein Tipp: wäre vielleicht ratsam in Erfahrung zu
bringen, inwiefern oder inwieweit das JA bereits gehandelt
hat… Sorgerechtsentzug / Aufenthaltsbestimmungsrechtentzug…
und den zuständigen Amtsvormund zu kontaktieren.Um ein Gespräch beim JA bitten.
Beim evtl. Gespräch kommt es darauf an, inwieweit das JA euch
als Großeltern in der Lage sieht sich um die Kinder zu
kümmern, um den Kindern einen normalen Alltag zu ermöglichen.Das JA wird euch unter Umständen ganz private Fragen stellen…
Nach eurem Einkommen… ob ihr arbeitet oder von
Sozialleistungen lebt ob ihr Schulden habt usw.Sollte das JA den Umgang zulassen, und euch evtl. die Kinder
für den Zeitraum x zur Pflege überlassen, steht euch auch
Pflegegeld und das Kindergeld zu egal ob ihr grosselten seit…Eine Fremdunterbringung ist sicherlich immer teuerer als
familiäre Unterbringung, aber für das JA steht immer das Wohl
des Kindes im Vordergrund.Ach ja es kann auch sein, dass man euch zum Verhältnis zur
Mutter befragt… als Beispiel… wurde viel gestritten usw.Das gemeine ist, man weiß nie - wirklich was gesagt wurde um
den Umgang mit euch zu verhindern.Ich hoffe, euch geholfen zu haben. Viel Glück
Deern50
Hallo Friemel,
hm, so nun kann ich hoffentlich dir bzw. euch mehr Infos oder Input geben.
Die Diagnose Posttraumatisches Belastungssyndrom ist eigentlich ein Synonym für ein Trauma - welches durch z.b. einen Unfall mit schwerwiegenden Folgen und oder einer Gewalttat gestellt. Siehe Link:
http://de.wikipedia.org/wiki/Posttraumatische_Belastung
ich sage nur … es bewahrheitet sich immer wieder… hängt das JA erstmal mit drin… ist die K… am dampfen.
Sorry fürs fluchen. Das JA ist wieder mal der Meinung nur einer Seite glauben schenken zu wollen.
Das fiese ist, dass ihr bei gericht bereits abgeschmettert wurde… außerdem dass man euch unterstellt, ihr würdet den Kindern nach bzw. ausspionoieren. Das man als Bezugspersonen meistens beim JA nicht gut wegkommt ist Normalität soweit ich es beurteilen kann…
Ich kann euch wirklich nur raten… so schwer es auch sein mag… belasst es so wie es ist. Denn diesen kampf könnt ihr im moment nicht gewinnen.
alles liebe deern50 ich wünsche euch viel kraft und falls wir nichts mehr von einander hören – frohe weihnachten und einen guten rutsch ins neue jahr…
Hallo deern50
Auch wenn es nicht gerade sehr ermutigend klingt, tausend Dank für Deine Antwort.
Man kann schon den Glauben an Gerechtigkeit verlieren !
Vielleicht geschieht ja noch ein kleines Wunder und irgendwann kommt meine ehem. Schwiegertochter ihren Kindern zuliebe zur Vernunft.
Auch Dir schöne Feiertage und ein gutes neues Jahr !